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Bismarcks Staatsrecht.

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Bibliographic data

fullscreen: Bismarcks Staatsrecht.

Monograph

Persistent identifier:
roell_bismarck_staatsrecht_1903
Title:
Bismarcks Staatsrecht.
Author:
Roëll, Paul von
Epstein, Georg
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German
Subtitle:
Die Stellungnahme des Fürsten Otto von Bismarck zu den wichtigsten Fragen des Deutschen und Preußichen Staatsrechts

Chapter

Title:
Staatenbund und Bundesstaat.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bismarcks Staatsrecht.
  • Title page
  • rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Staatenbund und Bundesstaat.
  • Das Bundespräsidium.
  • Präsidialvorlagen.
  • Reichsregierung.
  • Reichskanzler und Ministerpräsident.
  • Die Stellvertretung des Reichskanzlers.
  • Reichskanzler und Reichsminister.
  • Der Bundesrat.
  • Der Bundesratsausschuß für auswärtige Angelegenheiten.
  • Reichsämter und Staatssekretäre.
  • Der Reichstag.
  • Das Budgetrecht des Reichstages.
  • Die Privilegien der Reichtagsmitglieder.
  • Das finanzielle Verhältnis des Reiches zu den Bundesstaaten.
  • Das allgemeine Wahlrecht.
  • Etats- und Legislaturperioden.
  • Das preußische Wahlgesetz.
  • Das Staatsministerium.
  • Verträge und Verfassung.
  • Die Kompetenz der Volksvertretungen der Einzelstaaten.
  • Das Gesandtschaftsrecht der Einzelstaaten.
  • Reservatrechte.
  • Der Kriegsschatz.
  • Das Herrenhaus.
  • Der Staatsrat.
  • Die Zivilliste.
  • Das Begnadigungsrecht des Monarchen.
  • Der Erlaß des Königs vom 4. Januar 1882.
  • Beamte im konstitutionellen Staat.
  • Der Volkswirtschaftsrat.
  • Staat und Kirche.
  • Elsaß-Lothringen.

Full text

10 
  
Chaos herbeigeführt haben, auch überlassen, den Weg aus dem 
Labyrinthe wieder herauszufinden.“ 
Wir kommen in dem Kapitel „Bismarck über Reichsminister“ 
auf das mit dieser Darstellung berührte Thema zurück. 
Bei der Beratung des Twesten=Münster'schen Antrages 
„wegen Errichtung verantwortlicher Bundesministerien“⁵) behan= 
delte Bismarck dasselbe Thema dann wie folgt: Ich hoffe, Sie tun 
mir die Ehre an, zu glauben, daß ich eben so sehr nach Befestigung 
der deutschen Verhältnisse strebe, wie Sie! Ich habe Gelegenheit 
gehabt, seit langen Jahren zu betätigen, daß mein Streben nach 
dieser Richtung hin aufrichtig und ehrlich ist. Es kann sein, daß 
Sie die deutsche Bewegung in der Art, wie sie zu behandeln 
ist, richtiger und sachverständiger beurteilen, als ich; ich kann 
aber nur nach meinem eignen Urteil gehen, und das beruht auf 
der Überzeugung, daß dieser Antrag für die Entwickelung der 
deutschen Bewegung ein nachteiliger ist, und daß es mir am 
allerliebsten gewesen wäre, er wäre garnicht gestellt worden und 
ich wäre nicht in die unbehagliche Notwendigkeit versetzt worden, 
mich darüber zu äußern, und ihm in einer Weise entgegenzutreten, 
die vielleicht meine Stellung bei Leuten, welche die Dinge weniger 
kennen, wie wir alle, in ein falsches Licht setzte, als wäre ich 
irgendwie Partikularist, und als wollte ich den Bund zu irgend 
welchen Nebenzwecken, als allein zu denen der vollsten, breitesten 
Entwickelung deutscher Wohlfahrt und Macht benutzen. 
Ist denn überhaupt der Unitarismus die nützlichste und beste 
Gestaltung? Ist er es namentlich für Deutschland? Ist er 
historisch in Deutschland? Daß er das nicht ist, beweisen ja ge= 
rade die partikularistischen Bildungen, die sich in Deutschland 
nach allen Richtungen hin durchsetzen. 
Das hat auch dahin geführt, daß der Deutsche sich nur in 
einem kleinerem Gebiete vollständig behaglich fühlt, und daß 
man nicht wohl daran tut, ihm von seinem häuslichen Behagen 
mehr zu nehmen, als absolut zum Zusammenhalten des Ganzen, 
⁵) April 1869.
	        

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