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Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

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Bibliographic data

fullscreen: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)

Multivolume work

Persistent identifier:
staa_ge
Title:
Staatengeschichte der neuesten Zeit.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
staa_ge_26
Title:
Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution.
Author:
Treitschke, Heinrich von
Volume count:
26
Publisher:
S. Hirzel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1903
Edition title:
Fünfte Auflage
Scope:
787 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Entwürfe der Kreis- und Gemeindeordnung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatengeschichte der neuesten Zeit.
  • Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Dritter Teil. Bis zur Juli-Revolution. (26)
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhalt.
  • Drittes Buch. Österreichs Herrschaft und Preußens Erstarken. 1819-1830.
  • 1. Die Wiener Conferenzen.
  • 2. Die letzten Reformen Hardenberg's.
  • Das Staatsschulden-Edict und die Steuergesetze.
  • Entwürfe der Kreis- und Gemeindeordnung.
  • Reaktion am Hofe. Der Kronprinz.
  • 3. Troppau und Laibach.
  • 4. Der Ausgang des preußischen Verfassungskampfes.
  • 5. Die Großmächte und die Trias.
  • 6. Preußische Zustände nach Hardenberg's Tod.
  • 7. Altständisches Stillleben in Norddeutschland.
  • 8. Der Zollkrieg und die ersten Zollvereine.
  • 9. Literarische Vorboten einer neuen Zeit.
  • 10. Preußen und die orientalische Frage.
  • Beilagen. (VI - XV)

Full text

Mängel der Kreisordnung. 113 
bereitet; denn wollte man die Ritterschaft, die bisher die Kreistage allein 
beherrscht hatte, mit einem male in die Minderzahl hinabstoßen, so for— 
derten die Klugheit und die Gerechtigkeit, daß man den großen Grund— 
besitzern die Möglichkeit gewährte, sich durch die Ehrenämter der Kreis— 
verwaltung ihren wohlberechtigten Einfluß auf dem flachen Lande zu 
sichern. Doch für die Lebensbedingungen der ländlichen Selbstverwaltung, 
die überall aristokratisch ist, besaß die liberale Bureaukratie keinen Sinn. 
Und durfte man den Gegensatz von Stadt und Land, der in der großen 
Mehrzahl der Kreise unverkennbar noch bestand, durch einen Befehl des 
Gesetzgebers einfach auslöschen? 
Wie schablonenhaft vollends war der Versuch, den Großgrundbesitzern 
überall, trotz der ungeheuren Verschiedenheit der socialen Verhältnisse, 
dasselbe Drittel der Stimmen zu gewähren. Um diesen künstlichen Ge— 
danken auch nur auf dem Papier durchzuführen, mußte die Commission 
alle Eigenthümer, die 100 Thaler Grundsteuer zahlten, zu den großen 
Grundbesitzern rechnen, sonst konnte sie in vielen Kreisen der westlichen 
Provinzen gar keinen Großgrundbesitzer auftreiben. Das verfehlte Unter- 
nehmen bewies unwiderleglich, daß eine gemeinsame Kreisordnung für 
den Osten und den Westen ebenso unmöglich war wie eine Landgemeinde- 
ordnung für das ganze Staatsgebiet. Am Ende ihrer Arbeiten sprach 
die Commission noch freimüthig die Befürchtung aus, daß man im Volke 
vielleicht glauben werde, „hiermit solle nun die ganze ständische Angelegen- 
heit abgethan, das Wort Sr. Majestät gelöst und von einer Verfassung 
für die Monarchie nicht mehr die Rede sein“. Um solche Zweifel ab- 
zuschneiden, schlug sie einen Schlußartikel vor, worin der König erklärte, 
das Verhältniß der Kreistage zu den künftigen Ständen der Monarchie 
würde „in der Urkunde über die Verfassung“ näher bestimmt werden. 
  
Die Arbeit der Commission war verunglückt. Ein Werk aus einem 
Gusse, einen haltbaren Unterbau für Preußens Verfassung hatte sie nicht 
geschaffen. Grade die beiden wichtigsten Entwürfe, Landgemeinde= und 
Kreisordnung beruhten auf falschen Grundgedanken, während die minder 
erheblichen Vorschläge zur Reform der Städteordnung auch minder an- 
fechtbar waren. Und Angesichts der mächtigen Feinde, welche das ganze 
Verfassungswerk bekämpften, ließ sich der begangene Fehler schwerlich noch 
zur rechten Zeit sühnen. Stein in seiner Verstimmung hielt sich von 
vornherein überzeugt, daß die Gehilfen Hardenberg's nur ein Werk „des 
Buralismus und Liberalismus“ schaffen könnten. Und schon im Februar, 
als die Commission ihre Arbeit noch kaum begonnen, hatte das Comité 
der ostpreußischen Stände, voran der Minister Alexander Dohna, an den 
König eine Adresse gerichtet, welche sich heftig gegen die Karlsbader Be- 
v. Treitschke, Deutsche Geschichte. UI. 8
	        

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