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Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

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Bibliographic data

fullscreen: Vorgeschichte des Waffenstillstandes.

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Monograph

Persistent identifier:
vorgeschichte_waffenstillstand_1919
Title:
Vorgeschichte des Waffenstillstandes.
Subtitle:
Amtliche Urkunden, herausgegeben im Auftrage des Reichsministeriums von der Reichskanzlei.
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Friedensangebot
U-Boot-Krieg
Waffenstillstand
Weltkrieg
Wilson
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Reimar Hobbing
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1919
Scope:
130 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Abschluß des Waffenstillstandes. Nr. 102 bis Nr. 110.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Vorgeschichte des Waffenstillstandes.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorbemerkung.
  • Erste grundlegende Besprechungen. Aufgabe der Hoffnung auf Erzwingung des Friedens durch Sieg. Nr. 1 bis Nr. 3.
  • Vorbereitende Schritte zur Einleitung einer neutralen Vermittlungsaktion. Konflikt mit weitergehenden Schritten Östereich-Ungarns. Zusammenbruch Bulgariens. Nr. 4 bis Nr. 10.
  • Vorbereitende Schritte für ein Friedensangebot an den Präsidenten Wilson. Nr. 11. bis Nr. 20.
  • Drängen der Obersten Heeresleitung auf sofortige Absendung des Friedensangebotes. Erste deutsche Note und anschließende Aktenstücke. Nr. 21 bis Nr. 36.
  • Von der ersten Antwort Wilsons bis zur Erwiderung darauf. Nr. 37 bis Nr. 47.
  • Von der zweiten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 48 bis Nr. 66.
  • Aktenstücke über den U-Boot-Krieg während der Zeit vom 10. bis 24. Oktober 1918. Nr. 67 bis Nr. 75.
  • Von der dritten Note Wilsons bis zur Antwort darauf. Nr. 76 bis Nr. 85.
  • Von der Anhörung der Generale bis zur vierten Note Wilsons. Nr. 86 bis Nr. 101.
  • Abschluß des Waffenstillstandes. Nr. 102 bis Nr. 110.

Full text

— 126 — 
Falls nicht Ablehnung beschlossen wird, erbitten nachdrückliche Ermächtigung 
zur sofortigen Unterzeichnung mit etwa hier zu erreichenden Milderungen der prak- 
tischen Ausführung. 
Erbitten ferner Ermächtigung, daß bei Annahme eine Erklärung etwa in fol- 
gendem Sinne zu Protokoll gegeben werden darf: Die deutsche Regierung wird selbst- 
verständlich mit allen Kräften für die Durchführung der von ihr übernommenen Ver- 
pflichtungen sorgen. Die Unterzeichneten erachten es aber im Interesse der Aufrichtig- 
keit der Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Gegnern für Gewissenspflicht, 
schon jetzt darauf hinzuweisen, daß die Durchführung dieser Bedingungen das deutsche 
Volk in Anarchie und Hungersnot stürzen muß, und daß daher ohne Verschulden der 
deutschen Regierung und des deutschen Volkes eine Lage entstehen kann, die die weitere 
Innehaltung aller Verpflichtungen unmöglich machen würde. 
Entscheidender Entschluß über die zu erteilende Antwort muß dort gefaßt werden, 
auch darüber, ob vorstehend vorgeschlagene Erklärung auch auf die Gefahr hin beizu- 
fügen wäre, daß daran Waffenstillstand scheitert. Endgültige Redaktion bitte in Anbe. 
tracht der Kürze der Frist Bevollmächtigten zu überlassen.“ 
gez. von Hintze. 
Nr. 104. 
Delegramm. 
Großes Hauptquartier, den 8. November 1918. 
Der Kais. Legationsrat an Auswärtiges Amt. 
Staatssekretär Erzberger hat gefunkt, daß er Kurier mit Waffenstillstandsbe- 
dingungen nach Spa abgesandt habe. Bedingungen müßten bis Montag mittag ange- 
nommen oder abgelehnt sein. Waffenruhe bis dahin ist von Franzosen abgelehnt worden. 
Nicht ganz klar ist es, ob wirklich bis Montag von den Franzosen zur Annahme der 
Waffenstillstandsbedingungen Zeit gegeben ist, da von einer 72stündigen Frist gesprochen 
wird. 
gez. Lersner. 
Nr. 108. 
Delegramm. 
Großes Hauptquartier, den 9. November 1918. 
Exzellenz von Hintze an Auswärtiges Amt. 
Folgendes ist Auszug aus den Waffenstillstandsbedingungen, deren vollständiger 
Text erst morgen zu erwarten ist: 
1. Inkrafttreten 6 Stunden nach Unterzeichnung. 
2. Sofortige Räumung von Belgien, Frankreich, Elsaß-Lothringen binnen 
14 Tagen. 
Was an Truppen nach dieser Jeit übrigbleibt, interniert oder 
kriegsgefangen. ·
	        

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