Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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(No. 1701.) Allerhöchste Kabinetsorber vom gten Februar 1836.) über bie sorkbauernde 
Guͤltigkeit des S. 654. Tit. 20. Thl. II. des Allgemeinen Landreches, wo- 
nach einem Jeden, ber zum höheren Bürger= ober zum Adel= ober Mi- 
licair= Stande gehört, frei steht, eine ihm von einem Andern wlberfahrene 
Ehrenkränkung nebst den Beweismitteln über die Thatsache bloß dem Rich- 
ter zur Einleitung einer Untersuchung anzuzeigen. 
Au den Bericht und nach dem Antrage des Staatsministeriums bestimme Ich 
hiermit: daß der #. 654. Tit. 20. Thl. II. des Allgemeinen Landrechts durch 
die Bestimmungen des §&. 216. des Anhangs zur Allgemeinen Gerichtsordnung 
nicht als aufgehoben zu betrachten ist, und michin zur Anwendung gebracht wer- 
den soll. Ich trage dem Staatsministerium auf, diese Bestimmung durch die 
Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 9ten Februar 1836. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Scaatsministerium. 
  
(No. 1202.)
	        
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