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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
JNo. 17.
(No. 1745.) Allrhöchste Kabinetsorder vom Tusten Juli 1836., bezüglich auf bas Regulatio
über die obere Leitung und Verwaltung der Thierarzneischule durch
bas Kuratorium für die Krankenhaus-Angelegenheiten; vom 24#ten Jund b. J.
2„ .
Ich habe das mit Ihrem Berichte vom 24sten v. M. Mir eingereichte Regulakiv
über die Leitung und Verwaltung der Thierarzneischule, da Ich dabei
nichts zu desideriren finde, volljogen und sende Ihnen dasselbe zur weitern Ver-—anlassung
hierneben zurück. Teplitz, den 21sten Juli 1836.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister Frh. v. Altenstein, Generallieutenant
v. Witzleben und v. Nochow.
(No. 1746.) Regulativ über die obere Leitung und Verwaltung der Thlerarzneischule durch
das Kuratorium für die Krankenhaus= Angelegenheiten. Vom 24#en
Juni 1836.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen 2c. 2c.
Thun kund und sügen hiermit zu wissen:
daß Wir zur Beschleunigung der Reorganisation der Thierarzneischule, zur zweckmäßigeren
Leitung derselben und Behufs der Pereinigung der bisher zerstreuten
Verwaltungszweige dieser Anstalt, die Angelegenheiten derselben dem Kuratorio
für die Krankenhaus-Angelegenheiten übertragen haben. Die Leitung dieser Angelegenheiten
soll künftig in einer besonderen Sektion des Kurarorii erfolgen, und
indem Wir auch darauf die Bestimmungen des Reglements vom 7ten September
1830. über die Organisation und Geschäftsführung des Kuratori für die
Krankenhaus-Angelegenheiten im Allgemeinen angewendet wissen wollen, ertheilen
Wir darüber noch folgende spezielle Vorschristen-Das
Kuratorium führt von nun an die Benemung: Benennung
„Kuratorium fuͤr die Krankenhaus- und Thierarzneischul-Angelegenheiten“ u#nd. Stellua
und bedient sich bei seinen amtlichen Ausfertigungen, je nach dem Gegenstande
derselben, der Unterschriften:
Jahrgang 1620. (No. 1740 -1746.) Oo „Ku-