Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

Benennung der Gegenstaͤnde. 
  
S 
— 
2) Nohzucker und Farin (Zuckermehl) 
3) Rohzucker für inländische Siedereien zum Raffiniren unter den beson- 
ders vorzuschreibenden Bedingungen und Comrolen 
26Oel, in Zässern eingehend 
Baumsl zum Fabrikgebrauch wird gegen die allgemeine Eingangs-Abgabe eingelas- 
sen, wenn bei den Polmtern an der Grenze, oder bei der Abfertigung aus den 
Packhöfen (Hallanstalten) vorher auf einen Centner Oel ein Pfund Terpeminöl 
zugesetzt worden. 
27 Papier und Pappwaaren: 
(a) ungeleimtes, ordindres, (grobes, graues und halbweißes) Druckpapier, auch 
grobes (weißes und gefärbtes) Packpapier und Pappdeckel 
b) alle andere Papiergattungen 
Anmerk. 1. Papier, welches lithographirt, bedruckt oder liniirt ist, um in diesem Zustande zu 
Rechnungen, Etiketten Frachtbriefen) Devisen u. s. w. zu dienen, deögleichen ordindre 
Bilderbogen, gehören zu den lit. b. benannten Papiergattungen. 
Anmerk. 2. Von grauem bösch= und Packpapiere wird die allgemeine Eingangsabgabe erhoben. 
c) Papiertapeten 
c0 Buchbinderarbeiten aus Papier und Pappe, auch grobe lackirte Waaren 
aus diesen Urstoffen. 
28Pelzwerk (sertige Kürschnerarbeiten) als: überzogene Pelze, Mützen, Handschuhe 
Decken, Pelzsutter, Besätze und dergleichen Muͤten, 
Ausnahme. Fertige nicht uͤberzogene Schaafpelze 
29 Schießpulver 
 
	        
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