Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1836. (27)

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November  1823.  und  zuenen  Versebar  bestimmre  ist,  vom  Brurtogewicht

der  Ladung  im  vollen

a)  in  Beverungen,  für  die  Strecke  vom  Eintritt

der  Weser  in  das  Preußische
Beverungen,  bis  zu  ihrem
ben,  unterhalb  Hörter

Vlotho
selben,  unterhalb  Schluͤfselburg

b)  in  Minden,  fuͤr  die  Strecke  vom  Wiedereintritt
der  Weser  in  das  Preußische  Gebiet,  oberhalb
o,  bis  zu  ihrem  Wiederaustritt  aus  dem- 



 

 

Für  nachstehende  Gegenstände  wird  nur  erhoben:
1)  die  Hälfte  für

ganze  und  gemahlene  Kreide;

Kümmel:;

Alaun;

Anis;

Beur-Eier



ech;

Ei  enwaaren  bei  der  Fahrt  stromabrohe

  Eis,  mit  Ausschluß  von  Bileierz,
Gallmei  und  Zinnober;

Farbenerden;

Farbenhölzer;

·  euerschwamm  und  Zunder;

lebendige  und  gruͤne  Fische;

leinenes  Garn;

Gattengewaͤchse,  mit  Ausnahme  von

Saͤmereien,  Bohnen  und  Kartoffeln;
arz;
ienruß;

 

mmel;
aese
Mehl
rrockenes  Obst;
*
Sheiir

S

 

Bitsbähnen;
außerdem  auch  fuͤr

*mmd
Leinwand

2)  das  Giertel  für

erl-,  Waid=  und  Potasche,
laien  und  Potasche,  auch

Blei;
Bleierz;

Bomben;
Borsten;

 

 

 

Macht  vom
om  Bremer
#9
n  Konvent.-Preußlschem

Geld  Gelde
g6Gr.  pf.  Sgr.  Vf.
Gebiet,  ebeht
ustritt  aus  demsel-....
  9  478
2  1114  132

 

aus  einem  der  an  dem
Weserzo  ebeilmehmenden
taaten.

Bohnen,  außer  GBitsbohnen;
Bolus;

Braun-