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aa) abwärté, so viel wie von vier Centnern nach den Säten
unter II #a
bb) aufwärts, so viel wie von zwei und einem halben Centner
nach den Süßen unter IIb.
b) Für Fichten-, Tannen-, Lerchen-, Buchen-, Pappeln-, Erlen= und
anderes weiche und harzige Holz;
a) abwärts, so viel wie von zwei Centnern nach den Sähen.
unter IIa.
690 aufwärts, so viel wie von einem und einem Wiertel Cent-
ner nach den Sätzen unter Hb.
4) Folgende Artikel, als:
Bausteine (gebrochene), Sandsteine von
abgebrochenen Gebauden, rohe un-
gebrannte Kalksteine;
Besen;
Butter (frische);
Dünger aller
1. ncee, Abfälle von Fabriken, Stall-
mist, Gips, Mergel 2c.;
Eicheln zur Saat und zur Mafst;
ier;
Erde (gemeine), wie Sand, Lehm,
Kies 2c.;
Erde (schwarze und gelbe), Walker,
Töpfer= und Pfeifenerde, Sand von
Frechem; Zinn= und Silbersand,
Sand zu feinen Guharbeiten;
Faschinen zu Wasserbau, Weidensetz-
linge;
Fische (lebende);
Art, als: ausgelaugte
Floß= und Schiffögerchhschaften;
Furkerkräuter, Heu rc.;
Gartengewächse (frische), als: Blumen,
Gemüse, Zwiebeln und genleßbares
Wurzelwerk, wie z. B. Kartoffeln,
auch Runkelrüben;
Geflägel;
Knochenabgänge; ç «
Knochenmehl (NB. zahlk die Zwanzig=
stel-Gebühr, wenn diese sich geringer
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Moos;
Ohn (frisches), auch Nuͤsse in Schaa-
en;
Pflastersteine;
Schilf;
Stroh, Spreu, Stoppeln;
Thiere (lebende);
sind in Folge einer, in der Sitzung der Rheinschiffahrts = Central= Kommission
vom 5. Juli d. J. getrossenen Vereinbarung vom Jheinzolle frel.
Nächstdem gelten:
IV) wegen der Erhebun
mit Auoschluß der
des Rekognitionsgeldes und des Nheinzolles, jedoch
tromstrecke von Koblenz bis Kaub, noch folgende be-
sondere Bestimmungen und Ausnahmen:
1) Bei dem direkten Durchgange kann das Rekognitionsgeld abwärts, für
die sieben Zollstellen von Koblenz bis Wesel, zu Koblenz, aufwärts, für
die acht Zollstellen von Emmerich bis Koblenz, zu Emmerich enrichtet
werden.
2) Sben so ist es gestattet:
a) bei der Einfahrt abwärts über Koblenz und ausivarte über Emme-
Wo. 1764.)
rich, mit der Bestimmung nach einen Abeishafen, oder andern
Orte,