Die Reichsbank von 1901 bis zum Ausbruch des Weltkrieges 33
Vom Jahre 1912 ab erfolgte die Veröffentlichung der Zweimonatsbilanzen
im Einverständnis mit den Banken im Reichsanzeiger und zwar in
Gestalt der von der Reichsbank bearbeiteten statistischen Zusammenstellung
„Bilanzübersichten deutscher Kreditbanken“. Die Zahl der beteiligten Kreditbanken
war damals schon auf 86 gestiegen, denen sich noch 4 Hypothekenbanken
angeschlossen hatten.
Die im Reichsanzeiger vom 30. Juli 1914 bekanntgegebene bereits
100 Kreditinstitute umfassende Ubersicht war die letzte, die der Offentlichkeit
zugänglich gemacht wurde. Infolge der Kriegsereignisse mußten die Veröffentlichungen
vorläufig eingestellt werden. Die Pflicht der Banken, die Zweimonatsbilanzen
aufzustellen und der Reichsbank einzureichen, blieb indes unberührt,
da es für die Reichsbank gerade jetzt wichtig war, über den Stand der
Kreditbanken fortlaufend unterrichtet zu sein. Angesichts der durch die Kriegsund
Nachkriegszeit bedingten Verhältnisse, welche häufig die Bilanzaufstellung
aufs äußerste erschwerten, konnte jedoch auf Erfüllung dieser Verpflichtung
nicht bestanden werden. Die letzten Mitteilungen wurden im Jahre 1920 der
Reichsbank eingereicht. Wieder aufgenommen wurden die Veröffentlichungen
erst mit dem Jahre 1925. Nach dem Stande vom 31. Oktober 1925 sind an ihnen
89 Kreditbanken, 19 Staats= und Landesbanken, darunter die Preußische Staatsbank,
3 Hypothekenbanken und 14 Girozentralen beteiligt.
Nach den Ergebnissen der Bankenquete stand der Inhalt der neuen Bankgesetzuovelle
in den Hauptpunkten fest. Von einer grundsätzlichen Anderung
der Bankverfassung im Wege einer Verstaatlichung der Reichsbank wurde von
vornherein Abstand genommen. Die Anderungen des Bankgesetzes beschränkten
sich auf folgende Punkte:
1. Die Begrenzung der Höhe des Reservefonds, die bisher auf 60 Millionen
Mark festgesetzt war, wurde aufgehoben. Zu der nunmehr wieder erforderlich
werdenden Ausstattung des Fonds hatten die Anteilseigner und das
Reich je die Hälfte beizutragen, während bisher die Anteilseigner zu
und das Reich zu ). an der Dotierung beteiligt waren;
2. Das Kontingent steuerfreier Noten der Reichsbank erfuhr eine Erweiterung
auf 550 Millionen Mark; um der starken Inanspruchnahme an den
Quartalsterminen Rechnung zu tragen, wurde es für diese Tage weiter auf
I. Teil 3
Die Bankgesetznovelle
vom 1. Juni 1909