Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  162.  1916.  1005

Einlaufend:  in  Harburg  Hafeninspertor,  Schiffsabfertigungsdienst,  Hafenbecken  I;
,,  in  Wilhelmsburg:  Oberwachtmeisterberitt;
»  in  die  übrigen  Elbehäfen:  bei  den  jeweilig  zuständigen  Behörden.
Die  abgenommenen  Passierscheine  sind  an  die  Ausfertigungsstelle  zurückzusenden.
Bei  Schleppzügen  ist  für  jedes  Fahrzeug  ein  besonderer  Passierschein  auszustellen.

*“)  Ausgeübte  Kontrolle  auf  der  Unterelbe:

*#*)  Vom  Zollkreuzer  auszufüllen.

Mannschaftsverzeichnis.

(Nur  für  Schiffe,  die  keine  Musterrolle  an  Bord  haben.  Für  Schiffe  mit  Musterrolle  genügt  ein
Hinweis  auf  diese.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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»  Ibeim  Geburtsort  -----Dienstgrad
  Name  angemustert  Seemanns-  und  Militärr.
  am  amt  -Datum  erhältnis
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Passagierverzeichnis.
fd.  .%  Or  .  Geburtsort  Polizei=Nr.
  Name  Heimat  Reiseziel  #undö.  ausweis
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(6)  Bekanntmachung  vom  30.  September  1916,  betreffend  Veränderung  in  den
Bezirken  der  Fronereien  Güstrow,  Sternberg  und  Lübz.
Die  Erbfronerei  in  Goldberg  ist  infolge  Aufteilung  eingegangen.

Die  Stadt  Goldberg  mit  Zubehör,  die  Domanialortschaften  Hof  Hagen,
Langenhagen,  Augzin,  Medow,  Wendisch  Waren,  Woosten  und  Sandhof  —
Wooster  Teerofen  —  Grüner  Jäger  sind  dem  Fronereibezirke  Lübz,  die  Ortschaft
  Möllen  dem  Fronereibezirke  Güstrow,  die  Ortschaften  Below,  Kadow,
Techentin  und  Zidderich  mit  Steinbeck  dem  Fronereibezirke  Sternberg  zugelegt.

Schwerin,  den  30..  September  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.