Full text: der Weltkrieg 1914. Band 2. (1)

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15 Nil M. Aktienkapital. Die Rheinische Schuckert-Akt.-Ges. erklärt 5 
(i. V. 8) pCt. Dividende. 
8. D ezember. Wiedereröffnung der Pariser Börse. 
9. Dezember. Die Rositzer Braunkohlenwerke bleiben wieder 
dividendenlos. Indien erläßt ein Ausfuhrverbot für Weizen. Der Vor- 
stand der Berliner Börse verfügt, daß vor dem 31. Juli b. ll. geschlossene 
und bisher nicht erfüllte Kassageschäfte am 18. d. M. zu erfüllen sind. 
10. Dezember. Der Goldbestand der Reichsbank überschreitet die 
zweite Milliarde Mark; der Gesamtstatus weist eine Eerchlechterung um 
48 407 000 (i. V. Verbesserung um 19 077 000) M. a 
11. Dezember. Der Bundesrat setzt Höchstpreise für Metalle fest. 
In Sehrris wird ein Auzggleichsverfahren außerhalb des Konkurses 
eingeführt. 
12. Dezember. Der Bundesrat setzt Höchstpreise für Futterkar- 
toffeln und Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei sowie der Kartoffelstärke- 
fabrikation im Großhandel fest. Das Rheinisch-Westfälische Kohlensyn- 
dikat erhöht die Richtpreise für Kohlen und Briketts um durchschnittlich 
2 M. und ermäßigt diejenigen für Koks um 1,50 M. für die Tonne ab 
1. April bis zum 31. August 1915, ferner werden die Beteiligungsanteile 
für Januar in Koks auf 30 (bisher 27½) und in Briketts auf 80 (75) pCt. 
festgesetzt;, Genehmigung des neuen Vertragsentwurfs. Tägliches Geld 
3½ pCt. und darunter. 
14. Dezember. Der Bundesrat setzt Höchstpreise für schwefel- 
saures Ammoniak fest. " 
15. Dezember. Uebernahme preußischer Schatzwechsel durch die 
Bankwelt. In Oesterreich werden Höchstpreise für Kupfer, Zinn und 
Messing angekündigt. Australien hebt den Weizenzoll auf. 
16. Dezember. Verlängerung des portugiesischen Moratoriums. 
Verlängerung der Linoleumkonvention. Gründung des Vereins Deutscher 
Metallhändler. 1 
17. Dezember. Verbot der Versteigerungen von Viehhäuten und 
Fellen durch den Oberbefehlshaber in den Marken. 
18. Dezember. Neuregulierung der Protestfristen in Grenz- 
gebieten. Wirksamere Maßnahmen für das Zwangsverfahren zur Ueber- 
nahme von Gegenständen, für die Hoöchstpreise festgesetzt sind. Der Ber- 
liner Börsenvorstand verlängert die Fälligkeit der Ende Dezember fälligen 
Ultimoengagements auf Ende Januar. Der Reichsbankausweis zeigt eine 
Verschlechterung um 69 252 000 (i. V. Verbesserung um 38 377 000) M. 
19. Dezember. Der Roheisenverband stellt eine weitere Be- 
lebung der Marktlage fest. Der Pariser Magistrat begibt 140 Mill. Fr. 
5½ proz. städtischer Gutscheine. Tägliches Geld 3½ péCt. und darunter; 
Privatdiskont 5 péCt. und darunter. 
21. Dezember. Abänderung der bisherigen Bestimmungen über 
die Getreidehöchstpreise. Kündigung des Kohlensyndikatsvertrags zu Ende 
1915 durch drei Gewerkschaften. Die Harpener Bergbau-Akt.-Ges. verteilt 
8 (i. V. 11) pCt. Dividende. Weitere Milderung des italienischen 
Moratoriums. 
22. Dezember. Oesterreichische Höchstpreise für Hafer. Die Sanger- 
häuser Maschinenfabrik erklärt 6 (i. V. 10) pCt. Dividende. 
23. Dezember. Die Reichsbank ermäßigt den Diskont um 1 auf 
5 pCt. Festsetzung von Höchstpreisen für Rohwolle und Wollwaren. 
 
	        
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