Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1914. (104)

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334)

Bekanntmachung.

Gemäß  der  Verordnung  vom  13.  Juli  1898  zur  Ausführung  des  Gesetzes  über  die  Naturalkasiangzen
  für  die  bewaffnete  Macht  im  Frieden  in  der  Fassung  des  Gesetzes  vom  24.  Mai  1898  —

u  §  9  —  werden  hiermit  die  für  die  Vergütung  verabreichter

höchsten  Tagespreise  für  Hafer,  Heu  und

ourage  maßgebenden  Durchschnitte  der

troh  mit  einem  Aufschlag  von  fünf  vom  Hundert  für  den

Monat  April  1914  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  Der  Preis  beträgt  für  S  Der  Preis  beträgt  für
7  Name  50  kg.  *  Name  50  kg
2  des  Heu  3  des  den
Hauptmarktortes  StrohHauptmarktortes  Stro
S  Hauy  Hafer  aite  neues*  oh  S  Sauy  Hafer  altes  neues“  b
AA  ——  ——
1Stettin  ...  ..  ....  8  3  ½  21646  |reifenhagen  5½Z  3|15  —  2  63
2Anklam  .  .  .  .  .  .  ..  824  2639  „  Labee  ...  78886KA
3Cammin  i.  Pom.89392  2U|2/10%  |Naugard.  7  82  8□
4Demmin  .  .  7  96  300|  Q  91  Pyritz  .  .  .  ..  .  .  ...  7  87  2  5  ——17
5|Greifenberg  i.  PV.  3992289132  Stargard  i.  Pom..  8  is  4K  ——3  15
Ü

 

 

*)  Nur  in  den  Monaten  Juni,  Juli  und  August.

Stettin,  den  6.  Mai  1914.

Der  Regierungspräsident.

 

385)  Bekanntmachung.

Der  Provinzialrat  der  Provinz  Pommern  hat
in  Abänderung  seines  Beschlusses  vom  24.  Oktober
1910  —  Pr.  Nr.  182  —  in  seiner  Sitzung  am
4.  April  1914  beschlossen,  die  Landgemeinde  Scholwin,
  Kreis  Randow,  aus  der  Ortsklasse  E  2  in  die
Ortsklasse  E  1  zu  versetzen.

Stettin,  den  29.  April  1914.

Königliche  Regierung.

Abteilung  für  Kirchen=  und  Schulwesen.

Heintzmann.

336)  Ausführung  von  Vorarbeiten.

Unter  Bezugnahme  auf  den  Beschluß  des
Bezirksausschusses  zu  Stettin  vom  25.  Februar
1914  (Stück  10  Nr.  145  des  Amtsblatts  der
Königlichen  Regierung  zu  Stettin  vom  7.  März
1914)  wird  auf  Grund  des  §  5  Absatz  4  des  Gesetzes
über  die  Enteignung  von  Grundeigentum  vom
11.  Juni  1874  (G.  S.  S.  221)  weiter  angeordnet,
daß  jeder  Besitzer  zum  Zwecke  der  allgemeinen  Vorarbeiten
  für  eine  Nebenbahn  von  Groß  Ziegenort
nach  Ueckermünde  auf  seinem  Grund  und  Boden
die  notwendigen  Abbohungen  #  gestatten  hat.

Stettin,  den  1.  Mai

Namens  des  Pr  ik  ausschusses
Der  Vorsitzende.
In  Vertretung:
Moelle.

337)  Domänen--Verpachtung.

Die  Domäne  Köselitz  im  Kreise  Prritz,
Station  der  Staatsbahn  Jädickendorf—  Pyritz,  soll

 

Donnerstag,  den  28.  Mai,
wvormittags  10  Uhr,
im  hiesigen  Regierungsgebäude,  Hakenterrasse  4  —

Sitzungszimmer  des  2.  Obergeschosses  —
für  die  Zeit  von  Johannis  1915  bis  zum
30.  Juni  1933  meistbietend  verpachtel  werden.

Größe:  181,292  ha.
Grundsteuerreinertrag:  3203  4.
Erforderliches  Vermögen:  70  000  ..
Bisheriger  Pachtzins:  8320  J.

Die  Besichtigung  der  Domäne  ist  nach  vorheriger
  Anmeldung  bei  dem  Königlichen  Domänenpächter
  Peltzer  in  Köselitz,  Kreis  Pyritz,  gestattet

Nähere  Auskunft,  auch  über  die  Voraussetzungen
der  Zulassung  zum  Bieten  erteilt  die  unterzeichnete
Regierung.

Stettin,  den  2.  Mai  1914.

Königliche  Regierung,
Abteilung  für  direkte  Steuern,  Domänen  und
Forsten  B.

338)  Bekanntmachung.

1.  Die  diesjährigen  Schießübungen  der
III.  Matrosenartillerie-Abteilung  finden  auf  der
Weser  von  Anfang  April  bis  Ende  Mai  und  von
Mitte  November  bis  Mitte  Dezember  statt.

2.  Das  Schußfeld  wird  nördlich  von  der
Verbindungslinie  Tonne  16  bis  Feddewarden  3
und  südlich  durch  die  Linie  früheres  Fort  Brinkamahof
  I  bis  Langlütjen  I  begrenzt.

3.  Hohewegleuchtturm  und  Meyerslegde
hissen  eine  Stunde  vor  Beginn  des  Tagesschießens