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6. Als Bordoberkante ist bei offenen Fahrzeugen, köpfe durch ein Schandeck aus Holz oder durch eine
dazu gehören auch die mit abnehmbarer Bedachung, Stringerplatte usw. abgedeckt, so wird als Bordder
obere Verlauf jenes obersten Planken= oder Platten= oberkante die Oberkante des hölzernen Schandecks
ganges anzusehen, der noch durch Spanten gestützt oder die Oberfläche der Stringerplatte angesehen
und an ihnen fest angebracht ist. Sind die Spanten= (ogl. die Figuren 2 bis 0).
Ka#e
Hordobeneortte Bordobekante Bordobe- J —
– + 58 Schandleck ####geucbe#ntanz
Has Aubennout Spant
Spant
79.2 Xe *-
Als Schiffe mit festem Deck im Sinne des § 3 werden, wenn der zur Unterbringung von Gütern
Abs. 4 Satz 3 der Eichordnung sind alle Fahrzeuge verfügbare Raum zur Hälfte oder weniger als zur
anzusehen, die wasserdicht aufgesetzte Lukenscherstöcke Hälfte mit einer festen Decke versehen ist.
haben, wie z. B. Kastenschuten, Leichter usp. Bei Der Abstand der oberen Eichebene vom Boden
solchen Fahrzeugen soll aber auch auf Antrag des (Ladetiefe) bei stark steuerlastigen Fahrzeugen (ogl.
Schiffseigners die freie Bordhöhe von der tiefsten 8 3 Abs. 5) wird bestimmt, indem mit dem Tiefen-Stelle
der Oberkante des Decks an der Seite abgesetzt maße die kleinste Entfernung (a—-—b Fig. 7) zwischen
Fig.7
— —
— W—CV
—= .
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Bordoberkante und Boden, soweit letzterer aus der hinausgeführt. Bei den Erkennungsmaßen ist anzu-Geraden
nicht nach vorn und hinten ansteigt, geben, wie hoch die Tiefgangsanzeiger geführt sind.
ermittelt und davon die vorgeschriebene freie Bord- .Nach Anbringung und Bezeichnung der
höhe (a) abgezogen wird. Der verbleibende Abstand b Tiefgangsanzeiger wird bei jedem von ihnen die
Oie Ladctiefe) wird an der Stelle, an der der Entfernung zwischen der obersten Marke und der
mittelste Tiefgangsanzeiger angebracht wird, mit dem senkrecht darüber liegenden Bordkante ermittelt. Außer-Tiefenmaß
abgesetzt. Durch den Endpunkt dieses dem wird die „größte Länge über alles (Steuerruder
Abstandes und parallel zum Wasserspiegel wird die nicht inbegriffen)“ und die „größte Breite einschließlich
obere Eichebene gelegt Gig. 7). Die vorderen und der Scheuerleisten“ ermittelt. Die gefundenen Maße
hinteren Tiefgangsanzeiger werden nicht 20 cm über werden in das Eichprotokoll und in den Eichschein
diese obere Eichebene, sondern nach Bedarf darüber als „Erkennungsmaße“ eingetragen.