Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1914. (104)

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6.  Als  Bordoberkante  ist  bei  offenen  Fahrzeugen,  köpfe  durch  ein  Schandeck  aus  Holz  oder  durch  eine
dazu  gehören  auch  die  mit  abnehmbarer  Bedachung,  Stringerplatte  usw.  abgedeckt,  so  wird  als  Bordder
  obere  Verlauf  jenes  obersten  Planken=  oder  Platten=  oberkante  die  Oberkante  des  hölzernen  Schandecks
ganges  anzusehen,  der  noch  durch  Spanten  gestützt  oder  die  Oberfläche  der  Stringerplatte  angesehen
und  an  ihnen  fest  angebracht  ist.  Sind  die  Spanten=  (ogl.  die  Figuren  2  bis  0).

Ka#e
Hordobeneortte  Bordobekante  Bordobe-  J  —
–  +  58  Schandleck  ####geucbe#ntanz
  Has  Aubennout  Spant
Spant
79.2  Xe  *- 



 

Als  Schiffe  mit  festem  Deck  im  Sinne  des  §  3  werden,  wenn  der  zur  Unterbringung  von  Gütern
Abs.  4  Satz  3  der  Eichordnung  sind  alle  Fahrzeuge  verfügbare  Raum  zur  Hälfte  oder  weniger  als  zur
anzusehen,  die  wasserdicht  aufgesetzte  Lukenscherstöcke  Hälfte  mit  einer  festen  Decke  versehen  ist.
haben,  wie  z.  B.  Kastenschuten,  Leichter  usp.  Bei  Der  Abstand  der  oberen  Eichebene  vom  Boden
solchen  Fahrzeugen  soll  aber  auch  auf  Antrag  des  (Ladetiefe)  bei  stark  steuerlastigen  Fahrzeugen  (ogl.
Schiffseigners  die  freie  Bordhöhe  von  der  tiefsten  8  3  Abs.  5)  wird  bestimmt,  indem  mit  dem  Tiefen-Stelle
  der  Oberkante  des  Decks  an  der  Seite  abgesetzt  maße  die  kleinste  Entfernung  (a—-—b  Fig.  7)  zwischen

     

Fig.7

—  —

—  W—CV
—=  .
11——

Bordoberkante  und  Boden,  soweit  letzterer  aus  der  hinausgeführt.  Bei  den  Erkennungsmaßen  ist  anzu-Geraden
  nicht  nach  vorn  und  hinten  ansteigt,  geben,  wie  hoch  die  Tiefgangsanzeiger  geführt  sind.
ermittelt  und  davon  die  vorgeschriebene  freie  Bord-  .Nach  Anbringung  und  Bezeichnung  der
höhe  (a)  abgezogen  wird.  Der  verbleibende  Abstand  b  Tiefgangsanzeiger  wird  bei  jedem  von  ihnen  die
Oie  Ladctiefe)  wird  an  der  Stelle,  an  der  der  Entfernung  zwischen  der  obersten  Marke  und  der
mittelste  Tiefgangsanzeiger  angebracht  wird,  mit  dem  senkrecht  darüber  liegenden  Bordkante  ermittelt.  Außer-Tiefenmaß
  abgesetzt.  Durch  den  Endpunkt  dieses  dem  wird  die  „größte  Länge  über  alles  (Steuerruder
Abstandes  und  parallel  zum  Wasserspiegel  wird  die  nicht  inbegriffen)“  und  die  „größte  Breite  einschließlich
obere  Eichebene  gelegt  Gig.  7).  Die  vorderen  und  der  Scheuerleisten“  ermittelt.  Die  gefundenen  Maße
hinteren  Tiefgangsanzeiger  werden  nicht  20  cm  über  werden  in  das  Eichprotokoll  und  in  den  Eichschein
diese  obere  Eichebene,  sondern  nach  Bedarf  darüber  als  „Erkennungsmaße“  eingetragen.