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anderer Behörden.
789) Eisberichte.
Die Bekanntmachung des Kaiserlichen Küstenbezirksamtes
III über Bezug der diesjährigen Eisberichte
wird hiermit für ungültig erklärt. Ein
Abonnement auf die Eisberichte kann in diesem
Jahre nicht stattfinden.
790) Bekanntmachung.
Die an der Gollnower= und Hafenstraßen-Ecke
neben dem Arthur Brandt'schen Wohnhause belegene
Baustelle zur Größe von 2000 am., welche
an der Gollnower Straße 42,30 lfd. Meter und an
der Hafenstraße 43 lfd. Meter Front hat, soll
öffentlich meistbietend versteigert werden, wozu ein
Termin auf Montag, den 16. Rovember 1914,
vormittags 10 Uhrim Rathause Magistrats-Sitzungszimmer
anberaumt ist.
Diejenigen Personen, welche die Baustelle zu
kaufen beabsichtigen, werden zur Abgabe von Geboten
hiermit eingeladen.
Das Mindestangebot ist 5 # pro qwm. Hierzu
kommen die Anliegerkosten der Hafenstraße.
Baufluchtlinienplan und Bedingungen liegen
in unserer Registratur zur Einsicht aus.
Altdamm, den 4. November 1914.
- Der Magistrat.
791) Die Dienststunden der Gerichtsschreibereien
des Oberlandesgerichts sind bis auf weiteres
auf die Zeit von 8 Uhr Vormittags bis 3 Uhr
Nachmittags und die Sprechstunden auf die Zeit
von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags bestimmt
worden.
Stettin, den 9. November 1914.
Der Oberlandesgerichtspräsident.
792) Bekanntmachung.
Der Sturmsignalmast bei dem Leuchtturm Groß
Horst ist am 28. September 1914 durch den Sturm
zerstört worden.
Ungefähre Lage: Br. N. 54° 6“
Lg. O. 15°% 47
Die Wiederherstellung kann noch nicht angegeben
werden. Vorläufig wird kein Signal gezeigt.
Swinemünde, den 10. November 1914.
Königliches Hafenbauamt.
793)
Kündigungs-Bekanntmachung
der Hommerschen Landschaft.
Nach
Gutspfandbriefe des Gutes
Stettin, den 29. Oktober 1914.
dem Antrage des Gutseigentümers werden die im Umlauf befindlichen alten 3½%
Natelsitz a, Kreis Osten
zum 1. Juli 1915
den Inhabern
fußes gekündigt.
zum Umtausch gegen Pommersche neue Nummerpfandbriefe gleichen Betrages und Zins-Die
Pfandbriefe sind spätestens bis zu dem genannten Tage in kursfähiger Beschaffenheit mit
den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe XII Nr. 19/20 und Zinsscheinanweisung an die Kasse der
Departements-Direktion in Treptow a. R. einzureichen. "6
Wenn die gekündigten Pfandbriefe bis zum 1. Juli 1915 nicht eingereicht sind, so werden auf
Gefahr und Kosten der Säumigen die Ersatzpfandbriefe in landschaftliche Verwahrung genommen und
bis zur Einlieferung zurückbehalten, auch die gekündigten Pfandbriefe in Ansehung der in ihnen ausgedrückten
Spezialhypothek für kraftlos erklärt und sowohl im Pfandbriefregister als auch im Grundbuch
gelöscht werden. Die Inhaber der gekündigten Pfandbriefe werden mit ihren Rechten an der Spezialhypothek
ausgeschlossen und auf die Ersatzpfandbriefe verwiesen werden.
" Für nicht zurückgelieferte Zinsscheine wird der fehlende Betrag durch Rückhaltung von Zinsscheinen
der Ersatzpfandbriefe gekürzt werden. Durch Nichteinlieferung der Zinsscheinanweisung wird
die Ausreichung der Ersatzpfandbriefe nicht aufgehalten Die Zinsscheinanweisungen der gekündigten
Pfandbriefe verlieren durch die Kündigung ihre rechtliche Wirksamkeit, so daß auf Grund ihrer eine
neue Zinsscheinreihe nicht mehr ausgegeben wird.
" Vom 1. Juli 1915 ab werden die hierdurch gekündigten Pfandbriefe auch bei F. W. Krause
& Co., Bankgeschäft in Berlin, Leipziger Straße 45, umgetahl 48 fe auch bei F. W. s
Königl. Preuß. Pommersche General-Landschafts-Direktion.
Frhr. von Steinnecker.