Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1914. (104)

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anderer  Behörden.

789)  Eisberichte.

Die  Bekanntmachung  des  Kaiserlichen  Küstenbezirksamtes
  III  über  Bezug  der  diesjährigen  Eisberichte
  wird  hiermit  für  ungültig  erklärt.  Ein
Abonnement  auf  die  Eisberichte  kann  in  diesem
Jahre  nicht  stattfinden.

790)  Bekanntmachung.

Die  an  der  Gollnower=  und  Hafenstraßen-Ecke
neben  dem  Arthur  Brandt'schen  Wohnhause  belegene
  Baustelle  zur  Größe  von  2000  am.,  welche
an  der  Gollnower  Straße  42,30  lfd.  Meter  und  an
der  Hafenstraße  43  lfd.  Meter  Front  hat,  soll
öffentlich  meistbietend  versteigert  werden,  wozu  ein
Termin  auf  Montag,  den  16.  Rovember  1914,
vormittags  10  Uhrim  Rathause  Magistrats-Sitzungszimmer
  anberaumt  ist.

Diejenigen  Personen,  welche  die  Baustelle  zu
kaufen  beabsichtigen,  werden  zur  Abgabe  von  Geboten
  hiermit  eingeladen.

Das  Mindestangebot  ist  5  #  pro  qwm.  Hierzu
  kommen  die  Anliegerkosten  der  Hafenstraße.

 

 

Baufluchtlinienplan  und  Bedingungen  liegen
in  unserer  Registratur  zur  Einsicht  aus.
Altdamm,  den  4.  November  1914.
-  Der  Magistrat.

791)  Die  Dienststunden  der  Gerichtsschreibereien
  des  Oberlandesgerichts  sind  bis  auf  weiteres
auf  die  Zeit  von  8  Uhr  Vormittags  bis  3  Uhr
Nachmittags  und  die  Sprechstunden  auf  die  Zeit
von  11  Uhr  Vormittags  bis  1  Uhr  Nachmittags  bestimmt
  worden.

Stettin,  den  9.  November  1914.
Der  Oberlandesgerichtspräsident.

792)  Bekanntmachung.

Der  Sturmsignalmast  bei  dem  Leuchtturm  Groß
Horst  ist  am  28.  September  1914  durch  den  Sturm
zerstört  worden.

Ungefähre  Lage:  Br.  N.  54°  6“
Lg.  O.  15°%  47

Die  Wiederherstellung  kann  noch  nicht  angegeben
werden.  Vorläufig  wird  kein  Signal  gezeigt.

Swinemünde,  den  10.  November  1914.

Königliches  Hafenbauamt.

 

793)

 

Kündigungs-Bekanntmachung

der  Hommerschen  Landschaft.

 

Nach
Gutspfandbriefe  des  Gutes

Stettin,  den  29.  Oktober  1914.

dem  Antrage  des  Gutseigentümers  werden  die  im  Umlauf  befindlichen  alten  3½%

Natelsitz  a,  Kreis  Osten

zum  1.  Juli  1915

den  Inhabern
fußes  gekündigt.

zum  Umtausch  gegen  Pommersche  neue  Nummerpfandbriefe  gleichen  Betrages  und  Zins-Die

  Pfandbriefe  sind  spätestens  bis  zu  dem  genannten  Tage  in  kursfähiger  Beschaffenheit  mit
den  dazu  gehörigen  Zinsscheinen  Reihe  XII  Nr.  19/20  und  Zinsscheinanweisung  an  die  Kasse  der
Departements-Direktion  in  Treptow  a.  R.  einzureichen.  "6

Wenn  die  gekündigten  Pfandbriefe  bis  zum  1.  Juli  1915  nicht  eingereicht  sind,  so  werden  auf

Gefahr  und  Kosten  der  Säumigen  die  Ersatzpfandbriefe  in  landschaftliche  Verwahrung  genommen  und
bis  zur  Einlieferung  zurückbehalten,  auch  die  gekündigten  Pfandbriefe  in  Ansehung  der  in  ihnen  ausgedrückten
  Spezialhypothek  für  kraftlos  erklärt  und  sowohl  im  Pfandbriefregister  als  auch  im  Grundbuch
gelöscht  werden.  Die  Inhaber  der  gekündigten  Pfandbriefe  werden  mit  ihren  Rechten  an  der  Spezialhypothek
  ausgeschlossen  und  auf  die  Ersatzpfandbriefe  verwiesen  werden.

"  Für  nicht  zurückgelieferte  Zinsscheine  wird  der  fehlende  Betrag  durch  Rückhaltung  von  Zinsscheinen
  der  Ersatzpfandbriefe  gekürzt  werden.  Durch  Nichteinlieferung  der  Zinsscheinanweisung  wird
die  Ausreichung  der  Ersatzpfandbriefe  nicht  aufgehalten  Die  Zinsscheinanweisungen  der  gekündigten
Pfandbriefe  verlieren  durch  die  Kündigung  ihre  rechtliche  Wirksamkeit,  so  daß  auf  Grund  ihrer  eine
neue  Zinsscheinreihe  nicht  mehr  ausgegeben  wird.

"  Vom  1.  Juli  1915  ab  werden  die  hierdurch  gekündigten  Pfandbriefe  auch  bei  F.  W.  Krause
&  Co.,  Bankgeschäft  in  Berlin,  Leipziger  Straße  45,  umgetahl  48  fe  auch  bei  F.  W.  s

Königl.  Preuß.  Pommersche  General-Landschafts-Direktion.

Frhr.  von  Steinnecker.