Full text : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

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vorbeugend  und  anregend  gewirkt  haben,  sind
tunlichst  zu  pflegen.  Dort  kann  insbesondere  auch
auf  gute  Kriegsjugendbücher  und  die  Gefahr  der
Schundliteratur,  auf  die  Schädigung  der  Gesundheit
  des  jugendlichen  Körpers  durch  Tabak=  und
Alkoholgenuß,  auf  zweckmäßige  Anfertigung  der
häuslichen  Schulaufgaben,  auf  mancherlei  Handfertigkeit
  zur  Beschäftigung  der  Schuljugend  daheim
  in  sonst  müßigen  Stunden  u.  ä.  mit  Erfolg
hingewiesen  werden.

6.  Wo  es  irgend  tunlich  ist,  rege  die  Schule
die  Bereitstellung  eines  oder  mehrerer  geheizten
und  hinreichend  erleuchteten  Räume  durch  die  Gemeinde
  an,  in  denen  Schuljugend  und  Erwachsene,
denen  es  daheim  an  Licht  und  Wärme  fehlt,  bei
ruhiger  Beschäftigung  sich  aufhalten  können.  Soweit
  dabei  für  die  Schuljugend  Räume  des  Schulhauses
  oder  sonst  ihr  vorbehaltene  Räume  auch  zu
unterrichtsfreier  Zeit  am  Tage  gewählt  werden,
legen  wir  auf  die  Bemühungen  um  die  Gewinnung
  freiwilliger  Helfer  und  Helferinnen  zur  Beaufsichtigung,
  vielleicht  auch  zum  Vorlesen,  Erzählen,
  zu  Anregung  und  Anleitung  in  allerlei
Handfertigkeit  und  Kriegsliebestätigkeit  besonderen
  Wert.  .  ·

7.  An  Tagen  mit  günstigem  Wetter  ist  für
die  unterrichtsfreie  Zeit  die  Einrichtung  von
Spielstunden,  für  die  Knaben  auch  zur  Befriedigung
  und  Regelung  ihres  Dranges  zum  Kriegsspiel,
  sowie  von  Wanderungen,  die  auch  der  Naturbeobachtung
  und  Heimatkunde  dienen  können,
tunlichst  zu  pflegen.

8.  Bei  allen  erziehlichen  Einwirkungen  der
Schule  auf  die  Jugend  während  der  Kriegszeit
ist  unter  Hinweis  auf  das  Heldentum  unserer
Krieger,  auch  der  ihres  Heimatsortes  und  ihrer
eigenen  Väter  und  Brüder  draußen  im  Felde  das
Ehrgefühl  des  jungen  Volkes  als  wirksame  Hemmung
  gegen  alle  Leichtfertigkeit,  Unart,  Gemeinheit
  nach  Möglichkeit  erziehlich  auszunutzen.  Sie
sollen  es  als  eine  Schande  anzusehen  und  zu  fühlen
sich  gewöhnen,  angesichts  der  Leistungen  und  Opfer
im  Felde  und  daheim  sich  Tadel  und  Strafen  zuzuziehen
  und  ihren  Müttern  die  Sorge  noch  zu
mehren.

9.  Als  ein  erfreulicher  Erfolg  ernster  Jugendzucht
  im  Kriege  muß  es  gelten,  daß  an  Orten,  wo
nach  Lage  der  Dinge  die  Jugend  mehr  als  anderswo
  gefährdet  war,  Pflichtenernst,  Opferwilligkeit

und  Umsicht  der  Lehrkollegien  und  Einzellehrer

es  nicht  nur  verstanden  haben,  Ausschreitungen
zu  verhüten,  sondern  durch  geschickte  und  überlegte
Benutzung  der  besonderen  erziehlichen  Werte  der
kriegerischen  Gegenwart  die  Jugend  sogar  noch
mehr  als  im  Frieden  gewissenhafter  und  gesitteter
zu  machen  gewußt  haben.  Darum  wird  dort,  wo

Wegen  der  vaterländischen  Pflicht,  die  Jugend  in
diesen  Tagen  besonders  zu  hüten  und  zu  hegen,
wie  wir  vertrauen,  auch  noch  wirksamer  als  bisher
zu  genügen  wissen.

10.  Darauf,  daß  für  die  Sicherung  und  Vertiefung
  der  Jugendzucht  in  der  Kriegszeit  das
wirksamste  Mittel  immer  ein  möglichst  wenig  gekürzter
  Unterricht  und  in  ihm  eine  möglichst
frische,  straffe  und  methodische  fleißige  Ausnutzung
der  Bildungswerte  der  gewöhnlichen  Schulstoffe
sowie  der  besonderen  Werte  der  kriegerischen
Gegenwart  bleibt,  auch  daß  dabei  die  persönliche
Pflichttreue  und  Haltung  jedes  Lehrers  gerade
in  dieser  Gegenwart  von  besonderem  erziehlichen
Wert  ist,  muß  auch  in  diesem  Zusammenhang
wiederum  auf  das  nachdrücklichste  unter  Bezugnahme
  auf  unsere  Verfügungen  von  5.  August
1914  —  26.  Oktober  1914  —  20.  und  28.  Februar
1915  (Amtliches  Schulblatt  Seite  58.  82/14  —
15.  13/15)  hingewiesen  werden.

Stettin,  den  17.  Januar  1916.

Königliche  Regierung,

Abteilung  für  Kirchen=  und  Schulwesen.

76)  Die  dringlich  notwendige  Hilfe  der  Schulkinder
  ist  der  Landwirtschaft  auch  weiterhin  und
nach  Maßgabe  der  durch  die  fortgesetzte  Einziehung
der  Männer  gesteigerten  Bedürfnisse  in  noch  höherem
Maße  als  bisher  durch  Urlaubserteilungen  zugewähren.

1.  Bei  allem  Entgegenkommen  der  Schule  gegenüber
  den  Bedürfnissen  der  Landwirischaft  ist
streng  darauf  zu  halten  und  durch  Aufklärung  der
Kinder  wie  der  Eltern  und  Pfleger,  womöglich  auch
auf  Elternabenden,  dafür  zu  sorgen,  daß  nicht  die
Auffassung  Platz  greife,  als  sei  während  des
Krieges  die  Schulpflicht  überhaupt  nur  noch  soweit
in  Geltung,  als  es  den  Eltern  beliebe.  Der  Wert
eines  geordneten  Schulunterrichts  zur  Aufrechterhaltung
  der  Jugendzucht  auch  während  der  Kriegszeit
  und  gerade  hier  ist  auch  dem  Hause  durch
Lehrer,  Schulinspektoren  und  Schulvorstände  immer
von  neuem  eindringlich  klar  zu  machen.

2.  Bezüglich  der  Ferien  im  Sommer  und
Herbst  ist  auf  das  sorgfältigste  darauf  zu  sehen,
daß  sie  in  die  der  Landwirtschaft  günstigste  Zeit
gelegt  werden.  Es  darf  nicht  wieder  vorkommen,
daß  diese  Ferien  für  eine  Zeit  voraus  genommen
werden,  wo  die  Kinder  verhältnismäßig  wenig  der
Landwirtschaft  nütze  sind,  um  dann  hernach  mit
plötzlichen  Erntebedürfnissen  Ferienverlängerungen
oder  umfangreiche  Beurlaubungen  der  Schulkinder
zu  begründen.

 

 

 

3.  Ferienverlängerungen  sind  in  jedem  Falle
unzulässig  und  dahingehende  Gesuche  zwecklos.  Es
kann  sich  immer  nur  um  Beurlaubungen  derjenigen
Schulkinder  handeln,  die  tatsächlich  dringend  gebraucht
  werden.  Für  die  übrig  bleibenden  iist,

bisher  Mängel  der  Jugendzucht  zu  beklagenfund  wäre  ihre  Zahl  auch  noch  so  klein,  der  volle
waren,  guter  Wille,  Einsicht,  Hingabe  und  ernstes  Schulunterricht  wenigstens  in  Form  von  Wieder-Versuchen
  auf  den  im  vorstehenden  gewiesenen  holungen  und  Ubungen  weiterzuführen.