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vorbeugend und anregend gewirkt haben, sind
tunlichst zu pflegen. Dort kann insbesondere auch
auf gute Kriegsjugendbücher und die Gefahr der
Schundliteratur, auf die Schädigung der Gesundheit
des jugendlichen Körpers durch Tabak= und
Alkoholgenuß, auf zweckmäßige Anfertigung der
häuslichen Schulaufgaben, auf mancherlei Handfertigkeit
zur Beschäftigung der Schuljugend daheim
in sonst müßigen Stunden u. ä. mit Erfolg
hingewiesen werden.
6. Wo es irgend tunlich ist, rege die Schule
die Bereitstellung eines oder mehrerer geheizten
und hinreichend erleuchteten Räume durch die Gemeinde
an, in denen Schuljugend und Erwachsene,
denen es daheim an Licht und Wärme fehlt, bei
ruhiger Beschäftigung sich aufhalten können. Soweit
dabei für die Schuljugend Räume des Schulhauses
oder sonst ihr vorbehaltene Räume auch zu
unterrichtsfreier Zeit am Tage gewählt werden,
legen wir auf die Bemühungen um die Gewinnung
freiwilliger Helfer und Helferinnen zur Beaufsichtigung,
vielleicht auch zum Vorlesen, Erzählen,
zu Anregung und Anleitung in allerlei
Handfertigkeit und Kriegsliebestätigkeit besonderen
Wert. . ·
7. An Tagen mit günstigem Wetter ist für
die unterrichtsfreie Zeit die Einrichtung von
Spielstunden, für die Knaben auch zur Befriedigung
und Regelung ihres Dranges zum Kriegsspiel,
sowie von Wanderungen, die auch der Naturbeobachtung
und Heimatkunde dienen können,
tunlichst zu pflegen.
8. Bei allen erziehlichen Einwirkungen der
Schule auf die Jugend während der Kriegszeit
ist unter Hinweis auf das Heldentum unserer
Krieger, auch der ihres Heimatsortes und ihrer
eigenen Väter und Brüder draußen im Felde das
Ehrgefühl des jungen Volkes als wirksame Hemmung
gegen alle Leichtfertigkeit, Unart, Gemeinheit
nach Möglichkeit erziehlich auszunutzen. Sie
sollen es als eine Schande anzusehen und zu fühlen
sich gewöhnen, angesichts der Leistungen und Opfer
im Felde und daheim sich Tadel und Strafen zuzuziehen
und ihren Müttern die Sorge noch zu
mehren.
9. Als ein erfreulicher Erfolg ernster Jugendzucht
im Kriege muß es gelten, daß an Orten, wo
nach Lage der Dinge die Jugend mehr als anderswo
gefährdet war, Pflichtenernst, Opferwilligkeit
und Umsicht der Lehrkollegien und Einzellehrer
es nicht nur verstanden haben, Ausschreitungen
zu verhüten, sondern durch geschickte und überlegte
Benutzung der besonderen erziehlichen Werte der
kriegerischen Gegenwart die Jugend sogar noch
mehr als im Frieden gewissenhafter und gesitteter
zu machen gewußt haben. Darum wird dort, wo
Wegen der vaterländischen Pflicht, die Jugend in
diesen Tagen besonders zu hüten und zu hegen,
wie wir vertrauen, auch noch wirksamer als bisher
zu genügen wissen.
10. Darauf, daß für die Sicherung und Vertiefung
der Jugendzucht in der Kriegszeit das
wirksamste Mittel immer ein möglichst wenig gekürzter
Unterricht und in ihm eine möglichst
frische, straffe und methodische fleißige Ausnutzung
der Bildungswerte der gewöhnlichen Schulstoffe
sowie der besonderen Werte der kriegerischen
Gegenwart bleibt, auch daß dabei die persönliche
Pflichttreue und Haltung jedes Lehrers gerade
in dieser Gegenwart von besonderem erziehlichen
Wert ist, muß auch in diesem Zusammenhang
wiederum auf das nachdrücklichste unter Bezugnahme
auf unsere Verfügungen von 5. August
1914 — 26. Oktober 1914 — 20. und 28. Februar
1915 (Amtliches Schulblatt Seite 58. 82/14 —
15. 13/15) hingewiesen werden.
Stettin, den 17. Januar 1916.
Königliche Regierung,
Abteilung für Kirchen= und Schulwesen.
76) Die dringlich notwendige Hilfe der Schulkinder
ist der Landwirtschaft auch weiterhin und
nach Maßgabe der durch die fortgesetzte Einziehung
der Männer gesteigerten Bedürfnisse in noch höherem
Maße als bisher durch Urlaubserteilungen zugewähren.
1. Bei allem Entgegenkommen der Schule gegenüber
den Bedürfnissen der Landwirischaft ist
streng darauf zu halten und durch Aufklärung der
Kinder wie der Eltern und Pfleger, womöglich auch
auf Elternabenden, dafür zu sorgen, daß nicht die
Auffassung Platz greife, als sei während des
Krieges die Schulpflicht überhaupt nur noch soweit
in Geltung, als es den Eltern beliebe. Der Wert
eines geordneten Schulunterrichts zur Aufrechterhaltung
der Jugendzucht auch während der Kriegszeit
und gerade hier ist auch dem Hause durch
Lehrer, Schulinspektoren und Schulvorstände immer
von neuem eindringlich klar zu machen.
2. Bezüglich der Ferien im Sommer und
Herbst ist auf das sorgfältigste darauf zu sehen,
daß sie in die der Landwirtschaft günstigste Zeit
gelegt werden. Es darf nicht wieder vorkommen,
daß diese Ferien für eine Zeit voraus genommen
werden, wo die Kinder verhältnismäßig wenig der
Landwirtschaft nütze sind, um dann hernach mit
plötzlichen Erntebedürfnissen Ferienverlängerungen
oder umfangreiche Beurlaubungen der Schulkinder
zu begründen.
3. Ferienverlängerungen sind in jedem Falle
unzulässig und dahingehende Gesuche zwecklos. Es
kann sich immer nur um Beurlaubungen derjenigen
Schulkinder handeln, die tatsächlich dringend gebraucht
werden. Für die übrig bleibenden iist,
bisher Mängel der Jugendzucht zu beklagenfund wäre ihre Zahl auch noch so klein, der volle
waren, guter Wille, Einsicht, Hingabe und ernstes Schulunterricht wenigstens in Form von Wieder-Versuchen
auf den im vorstehenden gewiesenen holungen und Ubungen weiterzuführen.