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4. In jedem Falle der Beurlaubung ist Eltern
und Kindern deutlich zu machen, daß der Urlaub
eben nur für das tatsächliche dringende wirtschaftliche
Bedürfnis erfolge. Sowie etwa infolge ungünstiger
Witterung oder aus sonst einem Grunde
eine Verwendung der Kinder für den angegebenen
Zweck nicht möglich oder nötig wird, haben sie,
auch wenn es sich etwa nur um einzelne Tage und
Stunden handelt, unbedingt die Schule wieder zu
besuchen. Das ist bei der Erteilung des Urlaubes
deutlich auszusprechen, Eltern und Kinder sind daran
zu gewöhnen, und Zuwiderhandlungen sind
gegebenenfalls wie unentschuldigte Schulversäumnisse
zu verfolgen.
5. In Schulen mit ohnehin gekürztem Unterricht
ist bezüglich der Urlaubserteilung besonders
vorsichtig zu verfahren, und zu erwägen, ob nicht
die ohnehin reichliche schulfreie Zeit, gegebenenfalls
unter Umlegung des Stundenplanes, hier eine Beurlaubung
überhaupt nicht als notwendig erscheinen
läßt.
6. Ob nicht auch sonst wirtschaftlichen Bedürfnissen
durch Anpassung der Stundenpläne entsprochen
werden kann, so daß dann die Zahl der
Beurlaubungen sich mindert, ist überall auf das
sorgfältigste zu erwägen.
7. Wo irgend Wege und Schulräume es ermöglichen,
daß Schulen für alle Wochentage zusammengelegt
werden, statt daß etwa ein Lehrer
jede nur an einzelnen Tagen für sich unterrichtet,
ist für eine solche Vertretungsordnung Sorge zu
tragen. Auch sonst weisen wir unter Bezug auf
unsere Verfügungen vom 26. X. 1914 — Amtliches
Schulblatt S. 82 und 20 II. 1915 — Amtliches
Schulblatt S. 15 aufs neue darauf hin, daß
Schulinspektoren, Schulvorstände und Lehrer gerade
gegenüber den dringenden und weitgehenden Bedürfnissen
des wirtschaftlichen Lebens im Kriege
und der starken Inanspruchnahme der Hilfe der
Schulkinder für sie die doppelt ernste Pflicht haben,
alles zu tun, was im übrigen in der dem Schulunterricht
verbleibenden Zeit weitere Störungen
und Kürzungen verhütet, und diese Zeit durch straffe
Zucht und Unterweisung für die Jugend nutzbar
zu machen, soweit dies irgend möglich ist.
Stettin, den 28. Januar 1916.
Königliche Regierung,
Abteilung für Kirchen= und Schulwesen.
77) Der Herr Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten
hat uns zur Bestreitung
der Mehrausgaben für die Gewährung der
Mindestalterszulagensätze von 100 M für die
unter § 46 Abs. 1 des Lehrerbesoldungsgesetzes
vom 26. 5. 09 fallenden Lehrerstellen unseres Bezirks
für das Etatsjahr 1915 noch einige Mittel
zur Verfügung gestellt. —
Es wird hierdurch für jede der vorbezeichneten
Lehrerstellen nachträglich noch eine Ermäßi-
gung des durch den Alterszulagekassen-Verteilungsplan
für 1915 veranlagten Kassenbeitrages
um 2 erreicht.
Die Königlichen Kreiskassen des Bezirks so—
wie die Königliche Forstkasse in Ueckermünde sind
angewiesen worden, die hiernach auf die einzelnen
Schulverbände entfallenden Beträge auszuzahlen.
Stettin, den 31. Januar 1916.
Königliche Regierung,
Abteilung für Kirchen= und Schulwesen.
K. A. I. 9. Nr. 239. II. Ang.
78) Bekanntmachung. ,
Die Ziehung der zweiten der dem Deutschen
Zentral-Komitee zur Bekämpfung der Tuberkulose
bewilligten drei Geldlotterien findet mit Zustimmung
der Herren Minister am 17. und 18. März
d. Is. statt.
Stettin, den 4. Februar 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Im Auftrage:
von Detten.
79) Den Gebrüdern
1. Bruno Richard Walter Derks, geboren am
1. Januar 1895 in Nakel;
2. Walter Kunibert Hellmuth Derks, geboren
am 7. Januar 1900 in Nakel, ist die Genehmigung
erteilt worden, den Familiennamen
Sell
zu führen. .
Stettin, den 3. Februar 1916.
Der Regierungs-Präsident.
In Vertretung:
von Seebach.
80) Bekanntmachung.
Gemäß der Verordnung vom 13. Juli 1898
zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen
für die bewaffnete Macht im Frieden in
der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898 —
zu § 9 werden hiermit die für die Vergütung
verabreichter Faurage maßgebenden Durchschnitte der
höchsten Tagespreise für Heu und Stroh mit einem
Aufschlag von fünf vom Hundert für den Monat
Januar 1916 zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Der Preis beträgt für
* Name 50 kg
Hei-W
Hauptmarktortes altesl(neues-)
4—2 3J
18Stetin. 6
21 Demmin . . . 573 — 8 94
3 Pasewalk .. . . .. 578 ——
*) Nur in den Monaten Juni, Juli und August.
Stettin, den 8. Februar 1916.
Der Regierungs-Präsident.