Volltext : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

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8  2.

Von  der  Bekanntmachung  betroffene  Gegenstände.

Von  dieser  Bekanntmachung  werden  sämtliche  Vorräte  der  nachstehend  aufgeführten  Klassen
(einerlei,  ob  Vorräte  einer,  mehrerer  oder  sämtlicher  Klassen  vorhanden  sind)  betroffen,  mit  Ausnahme  der
in  §  8  genannten  Mindestmengen.

·"  Altgummi  und  Gummiabfälle  (im  ganzen  oder  zerkleinert).
Ausgenommen  sind  Gegenstände,  die  sich  noch  im  Gebrauch  befinden,  solange  sie  nicht  zum  Verkauf

  gestellt  sind.

Klasse  9a
„  9b
,„  9%
„  94
„  9e
„  91
"  98
"  9h
„  9i
„  10

„  11a
7  11b
„12a
r*-  12b
„  133
„  13b

„  145

14b
„  15a
„  15b

ü„  16„#
„  16b
„  160
„  164

b  17
18a
„,  18b
„  18e
„  184
„  18e
„  18t
19
„  19b#
„  20
„  20b
Klasse  21
„  22
„  23

     
  
 

mit  Nieten,  ·
und  Gummiprotektore  (stofffrei)  ohne  Niete,

   

Aeroplandecken,

Autowulste,

Auto-Gummiprotektore,  breit  (10  em  und  mehr)  mit  Nieten,
Auto-Gummiprotektore,  schmal  (unter  10  cm)  mit  Nieten,

Autoleinen,
Maskenstoffe,  Aeroplanstoffe,
mit  Stahlband,
frei  von  Eisen  und  Hartgummi,
Kutschwagenreifen,

(weich),

 
  

schwimmend,
ohne  Einlage  bis  1,2  spez.,
(weich),

schwimmend  (weich),

(krustig),

Gammifädenabfälle  (weich),

Gummifädenabfälle,  besponnen  (weich),

Patent-Gummiabfälle,  vulkanisiert,

Gummischuhe,

Turn=  und  Tennisschuhe  mit  Gummisohlen,

Schläuche  mit  Stoffeinlagen  (ohne  Eisen),

andere  —  Abfü3,  mit  Stoffeinlagen  (ohne  Eisen  oder  Drahteinlage),


gummierte  Regenmäntel-Stoffabfälle,

Kratzenstoffe,  Unterlagen  und  sonstige  gummierte  Stoffe,

andere  Weichgummi-Abfälle  ohne  Einlage  über  1,2  spez.,

Kinderwagenreifen,  Schuhabsätze,  Matten  ohne  Stoff,

Weichgummi-Abfälle,  unsortiert,  ohne  Stoff  (weich),

Weichgummi-Abfälle,  unsortiert,  mit  Stoff  (weich).

Regenerate.

Im  Lösungsverfahren  hergestellte  Regenerate,
im  Säurealkaliverfahren  hergestellte  Regenerate,
in  anderer  Weise  präparierte  Abfälle.

838.

 
 

 

Von  der  Bekanntmachung  betroffene  Personen.

Von  dieser  Bekanntmachung  werden  betroffen:
alle  natürlichen  und  juristischen  Personen,  Kommunen,  öffentlich-rechtlichen  Körperschaften
und  Verbände,  welche  Gegenstände  der  im  §  2  aufgeführten  Art  in  Gewahrsam
haben,  auch  wenn  sich  solche  Gegenstände  unter  Zollaufsicht  befinden;  «