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8 2.
Von der Bekanntmachung betroffene Gegenstände.
Von dieser Bekanntmachung werden sämtliche Vorräte der nachstehend aufgeführten Klassen
(einerlei, ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind) betroffen, mit Ausnahme der
in § 8 genannten Mindestmengen.
·" Altgummi und Gummiabfälle (im ganzen oder zerkleinert).
Ausgenommen sind Gegenstände, die sich noch im Gebrauch befinden, solange sie nicht zum Verkauf
gestellt sind.
Klasse 9a
„ 9b
,„ 9%
„ 94
„ 9e
„ 91
" 98
" 9h
„ 9i
„ 10
„ 11a
7 11b
„12a
r*- 12b
„ 133
„ 13b
„ 145
14b
„ 15a
„ 15b
ü„ 16„#
„ 16b
„ 160
„ 164
b 17
18a
„, 18b
„ 18e
„ 184
„ 18e
„ 18t
19
„ 19b#
„ 20
„ 20b
Klasse 21
„ 22
„ 23
mit Nieten, ·
und Gummiprotektore (stofffrei) ohne Niete,
Aeroplandecken,
Autowulste,
Auto-Gummiprotektore, breit (10 em und mehr) mit Nieten,
Auto-Gummiprotektore, schmal (unter 10 cm) mit Nieten,
Autoleinen,
Maskenstoffe, Aeroplanstoffe,
mit Stahlband,
frei von Eisen und Hartgummi,
Kutschwagenreifen,
(weich),
schwimmend,
ohne Einlage bis 1,2 spez.,
(weich),
schwimmend (weich),
(krustig),
Gammifädenabfälle (weich),
Gummifädenabfälle, besponnen (weich),
Patent-Gummiabfälle, vulkanisiert,
Gummischuhe,
Turn= und Tennisschuhe mit Gummisohlen,
Schläuche mit Stoffeinlagen (ohne Eisen),
andere — Abfü3, mit Stoffeinlagen (ohne Eisen oder Drahteinlage),
gummierte Regenmäntel-Stoffabfälle,
Kratzenstoffe, Unterlagen und sonstige gummierte Stoffe,
andere Weichgummi-Abfälle ohne Einlage über 1,2 spez.,
Kinderwagenreifen, Schuhabsätze, Matten ohne Stoff,
Weichgummi-Abfälle, unsortiert, ohne Stoff (weich),
Weichgummi-Abfälle, unsortiert, mit Stoff (weich).
Regenerate.
Im Lösungsverfahren hergestellte Regenerate,
im Säurealkaliverfahren hergestellte Regenerate,
in anderer Weise präparierte Abfälle.
838.
Von der Bekanntmachung betroffene Personen.
Von dieser Bekanntmachung werden betroffen:
alle natürlichen und juristischen Personen, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften
und Verbände, welche Gegenstände der im § 2 aufgeführten Art in Gewahrsam
haben, auch wenn sich solche Gegenstände unter Zollaufsicht befinden; «