Volltext : Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1916. (106)

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Gesetz-Sammlung.

(Nr.  11505.)  Gese  zur  Förderung  der  Ansiedlung.
Vom  8.  Mai  1916.
Ausgegeben  zu  Berlin,  den  24.  Mai  1916.

Verordnungen  und  Bekanntmachungen
höchster  und  höherer  Behörden.

260)  IIb.  5884  M.  f.  H.
IJ.-Nr.  I  A.  le.  7678  M.  f.  L.
V.  2951  II.  M  d.  J.

Anordnung  der  Landeszentralbehörden.

Auf  Grund  des  8§  7  der  Bekanntmachung  des
Reichskanzlers  vom  1.  Mai  1916  (R#l.  S.  350),
betreffend  Ausführungsbestimmungen  zu  den  Bekanntmachungen
  über  die  Hoöchstpreise  von  Petroleum
  und  die  Verteilung  der  Petroleumbestände

 

 

vom  8.  Juli  1915,  21.  Oktober  1915  und  1.  Mai
1916,  wird  bestimmt:

Höhere  Verwaltungsbehörde  im  Sinne  des  §  6
der  Bekanntmachung  ist  der  Regierungspräsident,
für  Berlin  der  Oberpräsident.

Berlin  W.  9,  den  17.  Mai  1916.

Der  Minister  für  Handel  und  Gewerbe.

Im  Auftrage:

Lrs.  ensky.
r  Minister

für  Landwirtsa  Domänen  und  Forsten.
Im  Auftrage:
von  Massenbach.
Der  Minister  des  Innern.
Im  Auftrage:
v.  Jarotzky.

 

An  die  Herren  Regierungspräsidenten  und  den
Herrn  Oberpräsidenten  in  Potsdam.

des  Königlichen  Regierungspräsidenten  resp.  der  Königlichen  Regierung.

261)  Seitens  der  Zenfur  sind  vom  Vertriebe  die  nachstehenden  Kriegspostkarten  ausgeschlossen  worden:

 

 

Archivr
  Verlag  Bezeichnung  der  Karten
1134  Carl  Garte,  Leipzig,  Seeburg-  Scheinwerferzug.
straße  35,39
1138J.  C.  F.  Pickenhahn  &  Sohn,  Reservelazarett  Chemnitz.
Chemnitz  "
1158LeipzigerPresse-Bürd,Prome-UntereinemkünstlichenWaldversteckteBatterie  Lichtbildnadenstraße
  25  21  cm-Mörser  in  Feuerstellung  entwürfe
Deutscher  21  cm-Mörser  in  Feuerstellung  ’
1160  Markert  &  Sohn,  Dresden  Ach  wat  Latrine  (Zeichnungsentwurf).
1181  Emil  Pinkau  &  Co.,  A.-G.,  Leipzig,  Auf  dem  Gefechtsverbandplatz  eines  Linienschiffes.  (Als
Wittenbergstraße  Bild  in  der  „Leipziger  Illustr.  Zeitung“  nicht  zu
beanstanden.)

 

 

Stettin,  den  23.  Mai  1916.

der  Königlichen  Direktion  der  Rentenbank.

262))  In  der  Auslosungsbekanntmachung  von
Pommerschen  Rentenbriefen  vom  15.  Mai  1916
J-Nr.  1186/16  muß  bei  Lit.  D  zu  75  .X  die
hinter  Nr.  8832  stehende  Nr.  8793  zwischen  Nr.
7991  und  Nr.  8821  kommen.

Stettin,  den  25.  Mai  1916.

Königliche  Direktion  der  Rentenbank.

Der  Regierungs-Präsident.
n  Vertretung:
v  o  n  Seebach.

anderer  Behörden.

263)  Befehl.

Auf  Grund  der  §§  4  und  9  des  Gesetzes  über
den  Belagerungszustand  vom  4.  Juni  1851  bestimme
ich  im  Interesse  der  öffentlichen  Sicherheit  für  den
Bezirk  des  II.  Armeekorps  mit  Ausschluß  der  Festung
Swinemünde  folgendes:

Der  Vertrieb  und  das  Halten  nachbenannter

 

Zeitungen: