Full text: Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Zweiter Band. Preußen. (2)

B. Rechtsmittel in Verwaltungsstreitsachen, im Beschluß= 2c. 653 
B. Nechtsmittel in Verwaltungsstreitsachen, im Beschluß- 
und Verwaltungsstreitverfahren in Preußen. 
(I. LVG. vom 30. Juli 1883, Ges. S. S. 195; II. Zust. G. vom 1. August 1883, 
Ges. S. S. 239.) 
a) Allgemeine andesverwaltung. 
1. Verwaltungsverfahren. 
In Verwaltungssachen ist im allgemeinen die fristlose, sormlose Beschwerde 
an die höhere Aufsichtsinstanz (gegen die Verfügung des Landrats an den Regierungs- 
präsidenten, demnächst an den Oberpräsidenten und endlich an den Minister; gegen 
die Verfügung der Magistrate an den Regierungspräsidenten, bezw. Oberpräsidenten, 
Minister) zulässig. Die höhere Instanz kann die untere Instanz anweisen, ihre 
Verfügung zurückzunehmen. 
(1§ 50 Abf. 3). 
  
Erste Instanz 
Zweite Instanz 
Dritte Instanz 
  
2. Verwaltungsbeschlußverfahren. 
a) Beschluß des Kreis- 
ausschusses. 
5) Beschluß des Bezirks- 
ausschusses. 
  
a) Beschwerde binnen 2 
Wochen an den Be- 
rsus schuß. LV. 
6) Beschwerde binnen 2 
Wochen an den Pro- 
vinzialrat. L. 
§ 121. 
  
a) Anfechtungsklage 
des Regierungspräsiden- 
ten beim Oberver- 
waltungsgericht, 
wenn der Beschluß des 
Bezirksausschusses dessen 
Zuständigkeit überschrei- 
tet oder das bestehende 
Secn verletzt. LVG. 8 
5) Anfechtungsklage 
des Oberpräsidenten 
wie unter a. LVG. 8126. 
3. Verwaltungsstreitverfahren. 
a) Urteil des Kreisaus- 
schusses. 
6) Urteil des Bezirks- 
ausschusses. 
  
a) Berufung binnen 2 
Wochen an den Be- 
zirksausschuß. LVG. 
§8 82, 85. 
6) Berufung binnen 2 
Wochen an das Ober- 
verwaltungsgericht. 
LVG. 8§ 88, 85. 
  
a) Revision (bei Gesetzes- 
verletzung und Verfah- 
rensmängeln) binnen 2 
Wochen an das Ober-= 
verwaltungsgericht. 
LVG. 88 98 ff. 
1) Eine sehr übersichtliche und praktische Zuständigkeitstabelle im einzelnen gibt 
Bartels, Das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. 
Verlag 1907, S. 75—200. 
Berlin, Carl Heymanns
	        
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