Full text: Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Zweiter Band. Preußen. (2)

Sachregister. 
Gemeindevertretung, Befugnisse 536. 
— Vermögensverwaltung in der katho- 
kiiet Kirche durch die G. 554, 
557 
— Zustimmung der G. zu Beschlüssen des 
Kirchenvorstandes 557. 
— Wahl der Kirchen-G. 558. 
Gemeindevorstand, Zustimmung des G. 
zu einer ortspolizeilichen Vorschrift 
252, 2563. 
Gemeindevorsteher, Disziplinarverfahren 
gegen G. 68. 
— Zuftändigkeit des G. 115. 
— keine Vollmacht im Verwaltungs- 
streitverfahren 128. 
— als Obrigkeit der Landgemeinde 168. 
— als Polizeiorgan 163. 
— Zuständigkeit des G. zum Erlaß von 
Polizeiverordnungen 253. 
— Zustimmung des Gemeindevorstandes 
zu Polizeiverordnungen des G. 253. 
Gemeindewaldungen, Bewirtschaftung von 
G. 155, 156. 
Gemeindewege als öffentliche Wege 417. 
Gemeines Recht, Haftung des Staates 
#u seine Beamte im Gebiet des G. R. 
Gemtingeschelice Krankheiten, Inter- 
nierung auf Grund des Gesetzes betr. 
Bekämpfung der g. K 25. 
— Näichsgeset betr. die Bekämpfung g. K. 
— preußische Bestimmungen über die 
Bekämpfung g. K. 289 ff. 
— Entschädigung wegen Eingriffe in 
fremdes Eigentum bei Gefahr von 
g. K. 290 
Gemeinheitsteilungsordnung 300. 
ascheer Jagdbezirk 435, 456. 
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Gendarmerie 257. 
Gendarmeriesachen dem Regierungsprä- 
sidenten persönlich übertragen 104. 
Genehmigung für Ubernahme eines 
Rebenamtes oder einer Nebenbeschäfti- 
gung durch Beamte seitens der vor- 
gesetzten Dienstbehörde 61. 
— Widerruflichkeit der Genehmigung 
far Übernahme eines Nebenamtes 63. 
— für Beamte bei Ubernahme des Amtes 
als Vormund, Gegenvormund, Pfleger, 
Schiedsmann, eines Gemeindeamtes, 
der Mitgliedschaft im Kreisausschuß, 
beim Betriebe eines Gewerbes 63. 
— durch den König für Übernahme eines 
Nebenamtes in einem außerpreußischen 
Staat seitens eines Beamten 63. 
— Keine G. für Übernahme eines un- 
besoldeten Kommunalamtes durch 
Notare 64. 
  
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Genehmigung, Keine G. bei Übernahme 
der Mitgliedschaft im Vorstand oder 
Aufsichtsrat einer Versicherungsgesell- 
schaft auf Gegenseitigkeit, einer ein- 
getragenen Genossenschaft oder im 
Vorstand einer Gesellschaft mit be- 
schränkter Haftung durch Notare 64. 
— des Kreisausschusses zur Begründung 
einer Ansiedlung 475, 476. 
— Beschwerde gegen die G. 479. 
— bei Anlegung einer Kolonie 480. 
— Veräußerung kirchlichen Grundeigen- 
tums nur mit G. der stoatlichen und 
kirchlichen Aufsichtsbehörde 533. 
— Aufnahme einer kirchlichen Anleihe, 
Einführung einer kirchlichen Gebühren- 
taxe, Errichtung neuer Kirchen und 
Begräbnisplätze, Veranstaltung kirch- 
licher Sammlungen nur mit G. der 
staatlichen Aufsichtsbehörde 533. 
— Anleihen der Berliner Stadtsynode be- 
Drfen der G. des Staatsministeriums 
General als Mitglied des Staatsrates 88. 
Generalauditeur 89. 
Generaldirektion der Steuern 93. 
Generalkommando, Befugnis des G. zur 
Erhebung des Kompetenzkonfliktes 119. 
— Ersuchen des Oberpräsidenten um 
militärische Hilfe an das G. 258. 
Generalkommission als Disziplinarbe- 
hörde 70. 
— Zuständigkeit der G. 96. 
— für Brandenburg auch für Berlin 101. 
— Befugnis der G. zur Erhebung des 
Kompetenzkonfliktes 119. 
— Berufungen und Beschwerden gegen 
Entscheidungen der G. an das Ober- 
landeskulturgericht 126. 
— als Gerichte erster Instanz in Aus- 
einandersetzungsangelegenheiten 306. 
— Begründung eines Rentengutes auf 
Antrag der G. 316. 
— Genehmigung der G. für Anlegung 
von Ansiedlungen auf Rentengütern 
79. 
— als erste Instanz in Auseinander- 
setzungsangelegenheiten 655. 
Generallandschaftsdirektor, Keine Befug- 
nis des G. zur Erhebung des Kom- 
petenzkonfliktes 119. 
Generallotteriedirektion 93. 
Generallotteriekasse 182. 
Generalmobiliarkasse 182. 
Generalschulreglement Friedrich des 
Großen 564 
Generalordenskommission unter dem 
Präsidenten des Staatsministeriums 86. 
Generalstaatskasse 93, 182.
	        
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