Sachregister.
Gewerbesteuer als Gemeindesteuer 229.
— Steuerausschüsse 238.
— Rechtsmittel 239.
— hberscht über die Rechtsmittel in
G.-Sachen 654.
Gewerbesteuergesetz 197.
Gewerbliche Anlagen, Fernhaltung g. A.
von den Wohnstätten 294.
Gewerbsmäßige umuct 269.
Gewerke, Rechte der G. 504.
— Teilnahme der am Gewinn und
Verlust nach Verhältnis ihrer Kuxe 508.
Gewerkenbuch 503.
Gewerkschaften des älteren Rechtes 502.
— des neueren Rechtes 503.
— Vertretung der G. älteren Rechtes
gegenüber dem Staat durch die Lehns-
träger, gegenüber dritten durch den
Grubenvorstand 503.
Gewerkenversammlung 504.
Gift, Beschwerden über Versagung der
Konzession betr. Handel mit G. zur Zu-
ständigkeit der Verwaltungsgerichte 123.
— Polizeiverordnungen betr. Zubereitung
und Vertrieb von G. Zuständigkeit
— Verbot des Handels mit G. 285.
Glasmalerei, Institut für G. 91.
Glaubensbekenntnis, Wille des Vaters
ber das G. des Kindes entscheidend
Gleichheit, Grundrecht der G. vor Gesetz
und Richter 21.
Glücksspiel, Verbot des gewerbsmäßigen
G. durch Polizeiverordnung 268.
Gnadenerlasse des Königs bedürfen
ministerieller Gegenzeichnung 7.
Gnadenmonat bei Beamten 80.
Gnadenquartal für Hinterbliebene des
Beamten 81.
— Keine Beschlagnahme des G. 81.
— der Volksschullehrer 591.
Goscdenen Bulle, Volljährigkeit nach der
Gotha, hatung des Staates für seine
Beamten in G. 60.
Gottesdienst, Polizeiliche Vorkehrungen
wegen Uberfüllung des G. 28.
— Schutz des G. 28.
Gotthardbahn, Garantie für die G. 7.
Grober Unfug 268.
Grubenvorstand 505.
— Vertretung der Gewerkschaft durch
den G. dritten gegenüber 503.
Grundabtretung, Natur der bergrecht-
lichen G. 498.
— Beschluß des Oberbergamtes und des
Bezirksausschusses über die Verpflich=
tung zur G. 499.
— Rekurs dagegen 499.
697
Grundbuch, Eintragung des Familien-
fideikommisses ins G. 326.
— Keine Eintragung der Deichlast ins
G. 377.
— Eintragung einer bergrechtlichen Feldes-
teilung in das G. 496.
SEintragung eines Bergwerks im G.
Enumdbuckrichter, Keine Haftung des
ccer Wotentum, Veräußerung von kirch-
lichen G. nur mit Genehmigung der
staatlichen und kirchlichen Aufsichts-
behörde 533.
Grundkux 502.
Grundrechte, Rechtliche Natur der G. 20.
— Einteilung der G. 20, 21.
Grundsteuer 141, 228, 236.
Grundstück, — polizeiwidriger
Zustände eines G. durch die Poli-
zei 26.
— Freiwillige Veräußerung kommunaler
G. durch Lizitation 155.
— Genehmigung des Bezirksausschusses
in Berlin, des Oberpräsidenten bei
Veräußerung kommunaler G. 156.
— Aneignungerectt des Staates auf
herrenlose G. 191, 192.
— Keine Zwangsvollstreckung wegen
Stempelstrafen in ein G. 212.
— Keine Zwangsvollstreckung wegen
Hinterziehung von Erbschaftssteuer in
ein G. 220.
— Kreisabgaben von G. Erwerb 240.
— Erhebung einer Umsatzsteuer vom
Erwerbe von G. 249.
— Genehmigung des Staates zur Ver-
äußerung oder Belastung kirchlicher
G. 558.
Gutsbezirk zum Amtsbezirk erklärt 109.
— Vereinigung eines G. mit einem
Stadtbezirk 139.
— Vereinigung eines G. mit einer Land-
gemeinde nur mit Genehmigung des
Königs 160.
— Auflösung eines G. durch königliche
Anordnung 161.
— Begriff 164.
— Geschichte 165.
— Verbindung von G. mit anderen
oder Landgemeinden zu Gemeindever-
verbänden 166.
— Aufsicht des Staates über G. 168.
— als Träger der Schullast 593.
Gutsuntertänigkeit, Aufhebung der G.
29#9.
Gutsvorsteher 115.
— Rechte und Pflichten des G. 165.
— G.-Vertreter 165.
Gymnasien 580, 604.