Full text: Die Verfassung und Verwaltung im Deutschen Reiche und Preußen. Zweiter Band. Preußen. (2)

Sachregister. 
König, Genehmigung der Annahme eines 
Amtes in einem außerpreußischen 
Staat durch den K. 63. 
— Bestätigung einer Dienstentlassung 
aussprechenden Disziplinarentscheidung 
bei vom König ernannten Beamten 
durch den K. 70. 
— Recht des Landtages, Adressen an 
den K. zu richten 85. 
— Berufung und Entlassung der Minister 
durch den König 85. 
— Vereinigung eines Gemeinde= oder 
Gutsbezirkes mit einem Stadtbezirk 
nur mit Genehmigung des K. 139. 
— Vereinigung einer Landgemeinde mit 
einer andern oder mit einem Guts- 
bezir nur mit Genehmigung des K. 
60. 
— Auflösung von Landgemeinden oder 
Gutsbezirken durch Anordnung des 
K. 161. 
— Annahme der Städteordnung durch 
eine Landgemeinde und der Landge- 
meindeordnung durch eine Stadtge- 
meinde mit Genehmigung des K. 1 
— Einberufung des Provinziallandtages 
durch den K. 174. 
— Befreiung des K. und die Mitglieder 
der königlichen Familie von der Ein- 
kommensteuer 200. 
— Befreiung des K. von der Stempel- 
steuer 210. 
— Befreiung des K. und der Mitglieder 
des K. Hauses vor der Gemeindeein- 
kommensteuer 230. 
— Festsetzung neuer oder Veränderung 
bestehender Bebauungspläne in Berlin, 
Potsdam und Charlottenburg nur 
mit Genehmigung des K. 465. 
— Ernennung der Gymnasialdirektoren 
A#lunsit Familie, Instanzenzug bei 
Frohessen gegen Mitglieder der k. F. 
55. 
Königliches Haus, Begriff des K. H. 
— pFrigilegie der Mitglieder des K. H. 
22. 
— Kein Privilegium des K. H. hinsicht- 
lich der Reichssteuern 23. 
— Befreiung der Mitglieder des K. H. 
von der Einquartierungslast, von der 
Wehrpflicht 23. 
Königliche Verordnung, Zulässigkeit der 
Enteignung nur auf Grund K. V. 488. 
Körnerkrankheit, Anzeigepflicht bei K. 290. 
Körperschaft, Anwendung der Vorschriften 
betr. Haftung der verfassungsmäßigen 
Vertreter von Vereinen auf alle K. 
des öffentlichen Rechts 58. 
  
703 
Körperverletzung, Sühneverfahren bei K. 
vor dem Schiedsmann 61. 
Kollekten 534. 
Kolonie, Anlegung einer K. 480. 
Kommanditgesellschaft, Verbot der Be- 
teiligung von Staatsbeamten bei 
Gründung einer K. 62. 
Kommunalabgaben, Zuständigkeit des 
Oberverwaltungsgerichtes bei Streitig- 
keiten wegen K. 124. 
— Befreiung der städtischen Lehrer von 
K. 589 
Kommunalabgabengesetz 222. 
— Anderung der Städteordnung durch 
das K. 139. 
Kommunalamt, Genehmigung für Be- 
amte bei Ubernahme eines K. 63. 
— Keine Genehmigung für Übernahme 
eines K. durch Notare 64. 
Kommunalauflagen, Beschränkte Heran- 
Hiehung der Beamten zu direkten 
Besoldung der K. 
— Zuständigkeit des Oberverwaltungs- 
gerichtes als letzter Instanz in 
Disziplinarsachen der K. 125. 
Kommunalbeamtengesetz 32. 
— Abänderung der Städteordnung durch 
das K. 139. 
Kommunalbehörden, Anwendung der 
Vorschriften betr. Haftung des ver- 
fassungsmäßigen Vertreters eines Ver- 
eins auf K. 68. 
Kommunalsteuern 222. 
Kommunalverbände 6, 166 ff. 
Kommunalvertretung, Auflösung von K. 
durch das Staatsministerium 86. 
Kommunalwesen, dem Regierungs- 
präsidenten persönlich übertragen 104. 
Kommunen, Geschichtliches 137. 
Kommunikationswege 417. 
Kommunikationswesen, dem Regierungs- 
präsidenten persönlich übertragen 104. 
Komoran, Fang von K. 422. 
Kompetenzkonflikt, Gerichtshof zur Ent- 
scheidung von K. 86. 
— Erhebung des K. 117, 118. 
— 19erichtshof zur Entscheidung von K. 
—4 —0- bei Erhebung des K. 119. 
— Befugnis zur Erhebung des K. 119. 
— Positiver K. 118 
— Negativer K. 120. 
Kompetenzstreit zwischen Verwaltungs- 
gericht und Verwaltungsbehörde 121. 
Konfessionelle Schule 567. 
Konflikt, Erhebung des K. bei Straf- 
verfolgung von Beamten 57. 
— einfacher K. 120, 121. 
Kommunalbeamte, 
7.
	        
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