Full text: Amtliche Kriegsdepechen Band 4 (4)

Beschlagnahme der deutschen und österreichischungarischen Dampfer, es seien auf 
mehreren Schiffen Zerstörungen vorgekommen. Den Dampfer „Bülow“ habe man 
in die Luft sprengen wollen, was gerade noch rechtzeitig entdeckt und verhindert 
worden sei. Seiner Meinung nach sollte Hortugal den Bertrag mit Deutschland 
kündigen, so daß er am 5. Juni 1917 zu Ende ginge, und zwar, sagte Costa, in 
Lebereinstimmung mit Hortugals Interessen und sowohl aus Anstands= wie aus 
Nützlichkeitsgründen. Wir sind bereit, jeder Möglichkeit ins Auge zu sehen, die sich 
aus der Wahrnehmung unserer Rechte ergibt. (W. T. B.) 
Die Flucht der Jtaliener aus Durazzo. 
ZKom, 28. Februar. Die Agenzia Stefani meldet: Trotß schlechten Wetters, 
das im ganzen unteren Adriatischen Meer anhielt, und nachdem unsere Schiffe die 
feindlichen Zatterien zum Schweigen gebracht hatten, die sie auf der Straße am 
Strande unter Feuer gehalten hatten, wurden alle italienischen Truppen, die vorüber- 
gehend nach Durazzo geschickt worden waren, um die Einschiffung der Serben, 
Montenegriner und Albanier zu schützen, ohne jeden Zwischenfall eingeschifft und 
nach unserer Zasis Balona gebracht. Das noch brauchbare Material wurde eben- 
falls eingeschifft und das alte oder in schlechtem Zustand befindliche unbrauchbar 
gemacht oder zerskört. (W. T. B.) 
Eine deutsche Erklärung in Washington zum #-Boot-Krieg. 
Washington, 28. Februar. Geuter-Meldung.) Graf Bernstoff hat der 
Regierung mitgeteilt, daß Deutschland keinen Anlaß sehe, seine Anweisungen zur 
Versenkung bewaffneter Handelsschiffe ohne Warnung abzuändern oder ihr Inkraft= 
treten hinauszuschieben. Der Vertreter Oesterreich-Angarns machte der Regierung 
eine ähnliche Mitteilung. (W. T. B.) 
Washington, 28. Februar. (Keuter-Meldung.) Deutschland beauftragte den 
Grafen Bernstorff, den Zereinigten Staaten mitzuteilen, daß die Versscherungen, die 
bei der „Lusttania“= und „Arabic“-Angelegenheit gegeben wurden, noch immer gelten, 
sich aber nur auf friedliche Handelsschiffe beziehen. Wie verlautet, hält Deutschland 
daran fest, daß die bewaffneten Handelsschiffe, wie immer die Bewaffnung sein 
möge, der Zerskörung ohne vorherige Warnung unterliegen. (W. T. B.) 
Die Besatzung der „Westburn“ verhastet. 
Amsterdam, 28. Februar. Wie ein hiesiges Blatt erfährt, melden die „Times“ 
aus Teneriffa, daß die deutsche Zesatzung des Dampfers „Westburn“, als sie nach 
Versenkung des Schiffes an Land ging, von den spanischen Marinebehörden ver- 
haftet wurde, weil sie den Dampfer in neutralen Gewässern versenkt hatte. Der 
deutsche Kommandant erklärte, daß das Schiff infolge einer Kesselexplosion gesunken sei. 
London, 28. Februar. „Dailh Mail“ meldet aus Las Dalmas: Der 
Kommandant und die Drisenbesatzung der „Westburn“ wurden auf Ehrenwort 
freigelassen. (W. T. B.) 
 
	        
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