Object: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Anhang. Anlagen Nr. 37, 38. 339 
Os Ministros de todas as Repartioöes o facam imprimir, publicar 
ße Correr. Dado nos Pacos do Governo da Republica, em 28 de marco 
de 1911. = Joaduim Theophilo Braga = Antonio José de. Ameida — 
José Relvas = Antonio XKavier Correis Barreto = Amaro de Azevedo 
Gomes = Bernardino Machado —= Manuel de Brito Camache. 
Anlage Nr. 387. 
Girkular vom 16. Febr. 1892, betr. die Eheschließung zwischen 
russischen Untertanen und deutschen Frauen. 
(Ml. i. B. 1892 S. 166.) 
Die Eheschließungen zwischen Ausländern, namentlich russischen 
Untertanen, und deutschen Frauen haben vielfach dadurch Mißstände 
im Gefolge, daß die Frauen gemäß § 13 Ziffer 5 des Bundesgesetzes 
vom 1. Juni 1870 über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- 
und Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, oft 
schon nach kurzer Zeit mit ihren Kindern als lästige Ausländer aus- 
gewiesen werden und in dem fremden Lande, dessen Sprache sie nicht 
kennen, dem Elend entgegengehen. 
Um der Gefahr zu begegnen, daß die einen Ausländer heiratenden 
deutschen Frauen aus Unwissenheit in eine solche Lage geraten, ersuchen 
wir Ew. Exzellenz ganz ergebenst, gefälligst die Standesbeamten mit 
Anweisung dahin zu versehen, bei Eheschließungen deutscher Frauen mit 
Ausländern die Bräute auf den durch ihre Verehelichung eintretenden 
Verlust ihrer Staatsangehörigkeit und die damit verbundenen Folgen 
aufmerksam zu machen. 
Berlin, den 16. Februar 1892. 
Anlage AUr. 38. 
Abkommen zur Regelung des Geltungobereichs der Gesetze 
auf dem Gebiete der Eheschließung. Vom 12. Juni 1902. 
(Röl. 1904 S. 221ff.) 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen 
des Deutschen Reichs, Seine Majestät der Kaiser von Osterreich, König 
von Böhmen usw. und Apostolischer König von Ungarn, Seine Majestät 
der König der Belgier, Seine Majestät der König von Spanien, der 
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