Full text : Bismarcks Erbe.

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IV  Personen,  die  sich  an  Haltestellen  melden,  haben,  bevor  sie  in  den  Haupt-  oder
Beiwagen  aufgenommen  werden,  das  Personengeld  für  die  Strecke  bis  zur  nächsten  Post.
anstalt  bezw.  bis  zu  dem  schon  früher  zu  erreichenden  Endpunkt  ihrer  Reise  an  den
Postillon  des  Hauptwagens  zu  entrichten  und  als  Merkmal  der  geschehenen  Entrichtung
einen  Zwischenfahrschein  von  dem  Postillone  des  Hauptwagens  in  Empfang  zu  nehmen.

Der  Zwischenfahrschein  ist  bis  zur  nächsten  Postanstalt  bezw.  bis  zu  dem  früher  zu
erreichenden  Endpunkte  der  Reise  aufzubewahren.

S.  68.
Fahrschein  für  die  Hin=  und  Rückfahrt.

1  Auf  einigen  Postwagenkursen  werden  Fahrscheine  für  die  Hin=  und  Rückfahrt  mit
ermäßigten  Preisen  ausgegeben.

II  Die  Dauer  der  Giltigkeit  dieser  Fahrscheine  ist  für  den  einzelnen  Postkurs  besonders
  bestimmt  und  auf  dem  Fahrschein  angegeben.  Die  Rückfahrscheine  können  nach
Umfluß  der  Giltigkeitsfrist  nicht  mehr  benützt  werden.

III  Vor  Antritt  der  Rückreise  hat  sich  der  mit  Rückfahrschein  versehene  Reisende
innerhalb  der  vorgeschriebenen  Zeit  unter  Vorzeigung  des  Scheines  am  Postschalter  zu
melden,  wo  auf  dem  Scheine  die  Nummer  des  Platzes  für  die  Rückreise  vorgemerkt  wird.

IV  Reisegepäck  wird  stets  nur  in  einer  Richtung  abgefertigt,  dasselbe  ist  daher  von
jedem  Reisenden  bei  Antritt  der  Rückreise  von  neuem  aufzugeben.

V  Im  Uebrigen  gelten  auch  für  den  Rückfahrschein  die  für  den  gewöhnlichen  Fahrschein
  gegebenen  Bestimmungen.

S.  69.

Grundsätze  der  Personengelderhebung.

1  Das  Personengeld  wird  nach  den  von  der  Postverwaltung  bestimmten  und  für  jeden
Postkurs  durch  Schalteranschlag  bekannt  gegebenen  Sätzen  erhoben.

II  Will  der  Reisende  seine  Reise  über  den  Kurs  hinaus  oder  auf  einem  Seitenkurse
fortsetzen,  so  kann  er  nur  bis  zu  dem  Endpunkt  oder  bis  zu  dem  Uebergangspunkte  des
Kurses  einen  Fahrschein  erhalten  und  muß  sich  dort  wegen  Fortsetzung  der  Reise  von
neuem  melden,  sofern  nicht  Einrichtungen  zur  Durcherhebung  des  Personengeldes  getroffen
  sind.