Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Abdruck.

Bekanntmachung.

Dennachstehend  verzeichneten  Lehranstalten  istprovisorisch  gestattet  worden,  gültige  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  auszustellen:
1.  der  Real-Anstalt  zu  Göppingen  im  Königreich  Württemberg  hinsichtlich  derjenigen

  ihrer  Schüler,  welche  der  obersten  Klasse  mindestens  ein  Jahr  angehört

und  eine,  in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars  abzuhaltende  Entlassungsprüfung

  wohl  bestanden  haben;

d

.  den  Realklassen  der  Unterrichts-  und  Erziehungsanstalt  des  Dr.  Ernst  Zeidler

(früher  Dr.  R.  Albani)  zu  Dresden,  hinsichtlich  derjenigen  ihrer  Zöglinge,
welche  eine  auf  Grund  eines  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigten  Prüfungsreglements
  und  in  Gegenwart  eines  Regierungskommissars  abgehaltene  Entlassungsprüfung

  wohl  bestanden  haben.
Berlin,  den  6.  April  1876.

Das  Reichskanzler-Amt.
Eck.

 

Hofsdienst-NMachrichten.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  unter'm  8.  April  l.  Is.  allergnädigst
bewogen  gefunden,  den  k.  Bezirksamtmann
und  Badecommissär  Friedrich  Freiherrn  von
Du  Prel  aufsein  allerunterthänigstes  Ansuchen
zu  Allerhöchstihrem  Kämmerer  zu  ernennen.

 

Ordeno-  Verleihung.

Seine  Majestät  der  König  haben
Sich  allergnädigst  bewogen  gefunden,  unter'm

18.  März  l.  Is.  dem  Historien=  und  Genre-Maler
  Joseph  Watter  zu  München  die  k.
Ludwigsmedaille,  Abtheilung  für  Wissenschaft
und  Kunst,  zu  verleihen.

 

Titel-Verleihungen.

 

Seine  Majestät  der  König  haben  mit
Allerhöchstem  Signate  vom  21.  April  l.  Is.
Nachgenannten,  ihrem  allerunterthänigsten  Ansuchen
  entsprechend,  den  k.  bayerischen  Hoftitel
zu  verleihen  geruht: