Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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8.  Dem  Beschlusse  des  Landrathes  über  Bewilligung  von  5000  M.  zur  Verstärkung
des  Fonds  für  besondere  Unglücks=  und  Nothfälle  ertheilen  Wir  unter  Anerkennung  des
hiemit  bewiesenen  Gemeinsinnes  gerne  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrathe  gegenwärtigen  Abschied  ertheilen,  sprechen  Wir  seiner
eifrigen  und  ersprießlichen  Förderung  der  Interessen  des  Kreises  Unsere  Anerkennung  aus
und  versichern  ihn  Unserer  Huld  und  Gnade.

München,  den  16.  April  1899.

Luitpoldyd,

Prinz  von  Layern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Erhr.  v.  Riedel.  Frhr.  v.  Feilitzsch.  Dr.  v.  Landmann.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.