Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

212  Nr  32.  1917.

Jede  Vorschlagsliste  soll  wenigstens  so  viel  wählbare  Bewerber  benennen,  wie  Ausschußmitglieder
  und  Ersatzmänner  zu  wählen  sind.  Die  einzelnen  Bewerber  sind  unter
fortlaufender  Nummer  oder  in  sonst  erkennbarer  Reihenfolge  aufzuführen  und  nach
Familien=  und  Vor-(Ruf-)Namen,  Beruf  und  Wohnort  zu  bezeichnen.

Die  zugelassenen  Vorschlagslisten  werden  dpdued..  bis  zum
.........................  täglich  von  bis  Uhr  in
zur  Einsicht  der  Wähler  ausliegen.

Die  Wählerliste  liegt  vom  bis  u1i.....
täglich  von  bis..  Uhr..  zur  Einsicht  aus.  Einsprüche  gegen

die  Wählerliste  sind  zur  Vermeidunz  des  Wusschiusses  spätestensa....
bei  dem  unterzeichneten  Wahlleiter  (Vorsitzenden  des  Wahlvorstandes)  anzubringen.

Die  Stimmabgabe  über  die  zugelassenen  Vorschlagslisten  findet  an  den  Tagen

....................  bis-zum  statt.«zederWahlberechttqte
  darf  nur  für  eine  der  zugelassenen  Vorschkagslisten  stimmen.  Der  Wähler,  der  von
seinem  Wahlrecht  Gebrauch  machen  will,  hat  seinen  Stimmzettel  an  einem  der  oben
bezeichneten  Tage  während  der  Zeit  vaoun  bis  .  Uhr  in  einem  Wahlumschlag
abzugeben,  den  er  (z.  B.  an  den  #do  ngsschis  der  Vorschlagslisten  während  der
Zeit  ihrer  Auslegung)  erhält.

Ein  Abdruck  der  Wahlordnung  liegt  bis  zum  Schlusse  der  Stimmabgabe  täglich
bis  Uhr  in  dur  Einsicht  aus.

Der  Wahlleiter  (Der  Wahlvorstand).

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(Vorsitzender.)  "  (Weinther)

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