Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 22 (22)

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sich kaum vorstellen, wie bei dieser Sachlage noch eine Ordnung 
in den Standesverhältnissen der Familien, auch nur innerhalb 
der engsten Familie, möglich sein soll. 
Auf einheitliche Entscheidungen der Gerichte ist nicht zu 
hoffen. Denn die Gerichte beurteilen den Sachverhalt nach ihrer 
freien Ueberzeugung, und diese kann, wie die Tatsachen be- 
weisen, zu recht verschiedenen Ergebnissen gelangen. Dazu 
kommt der Mangel an einer einheitlichen und klaren Gesetz- 
gebung, einer ausreichenden Literatur und unbestrittenen Judi- 
katur auf dem Gebiete des Adelsrechts, der ebenfalls die Viel- 
gestaltigkeit der Ansichten der Gerichte über die Adelsverhält- 
nisse fördert. Selbst wenn übrigens die Gerichte in bezug auf 
die zu ihrer Entscheidung stehenden Adelsfragen einheitlich vor- 
gehen wollten, so werden sie dazu vielfach gar nicht in der Lage 
sein, weil die verschiedenen Gerichte von den in bezug auf den- 
selben Gegenstand schon vorliegenden Entscheidungen oder 
schwebenden Sachen keine Kenntnis haben werden. Wie wenig 
sie aber Neigung haben, sich aneinander anzuschliessen, zeigt 
deutlich ein kürzlich erlassener rechtskräftig gewordener Beschluss 
eines Landgerichts in B. in einer Sache, betreffend die Berich- 
tigung der Heiratsurkunde des v. A., in welchem dieses 
Gericht, obwohl ihm bekannt war, dass das Landgericht in N 
den Antrag des v. A. auf Berichtigung der Geburtsurkun- 
den zweierinN. in der Ehe geborenen Kinder des v. A. 
auf den Freihermtitel rechtskräftig abgewiesen hatte, die 
Berichtigung der Heiratsurkunde des v. A. auf den Freiherrn- 
titel anordnete. Nachdem v. A. daraufhin auf Grund des- 
selben Tatbestandes, der der Beschlussfassung des Land- 
gerichts in B. zu Grunde lag, erneut das Verfahren zum Zwecke 
der Berichtigung der Geburtsurkunden seiner zwei in N. ge- 
borenen Kinder in die Wege geleitet hatte, hat das Landgericht 
in N. zum zweiten Male den Antrag des v. A. auf Berichtigung 
dieser Geburtsurkunden auf den Freiherrntitel aus Erwägungen
	        
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