Full text: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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politischen Verträgen fällt die Aufmerksamkeit des Lesers auf das 
in den letzten Bänden der Serie zusammengestellte Material von 
Verträgen über Weltverkehr, zumal über die Frage des Panama- 
kanals in ihrem zeitweiligen Stande; also das berufene amerika- 
nische Gesetz vom 24. August 1912 (VII 22) mit der Proklamation 
des Präsidenten vom 13. November 1912 (VIII 671), die politische 
Korrespondenz von 1912/13 über die Befreiung amerikanischer 
Schiffe von den Panamazöllen (VIII 673), das Gesetz über die 
Aufhebung der Befreiung vom 13. Juni 1914 (IX 1) und der neue 
Vertrag der Union mit Nicaragua vom 5. August 1914 (IX 350). 
— Zum Schlusse soll nur noch hingewiesen werden anf die neuen 
Jurisdiktionsverträge Deutschlands mit Bulgarien vom 29. September 
1911, deren Anwendung die Aufhebung der Kapitulationen für 
Bulgarien impliziert (IV 219—251) ; und entsprechend das ge- 
waltige Material der zwischen Deutschland und dem Osmanischen 
Reiche am 17. Januar 1917 zu Berlin aufgerichteten zehn Rechts- 
hilfeverträge, „geschlossen auf der Grundlage des gemeinen Völker- 
rechts und des Prinzipes der Gegenseitigkeit“ (IV 691—742). — 
Nur freilich das berechtigte Streben nach Aktualität stellt die 
Rücksicht auf die chronologische Ordnung der Dokumente erst in 
die zweite Reihe. Es wiederholt sich der bereits oben beregte 
Wunsch nach Registerbänden oder -heften. 
An dritter Stelle, neben den Tabellen und neben der Aktualität 
des zusammengebrachten völkerrechtlichen Materials, ist hervor- 
zuhbeben die Vollständigkeit, in der dieses dargeboten wird. Auf 
sie hat sichtlich der Herausgeber den größten Wert gelegt. Sein 
Recueil soll, soweit irgend zu erreichen, niemanden im Stiche lassen, 
der die tatsächlich bestehenden rechtlichen Beziehungen der zur 
internationalen Gemeinschaft gehörigen Mächte zur Feststellung 
bringen will. Auch politisch Unwichtiges oder Nebensächliches 
wird nicht übergangen. Schon G. F. v. MARTENS hat seinerzeit 
hervorgehoben, daß man nicht im voraus wissen könne, ob ein 
Verhältnis, das heute des allgemeinen Interesses zu entbehrer
	        
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