fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1829. (6)

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B) Des Departements des Innern: 
1. Des evangelischen Consistorium. 
Bestellung von Schul-Conferenz-Direktoren für die Didcese Welzheim. 
An die Stelle der beiden Schul-Conferenz-Direktoren der Welzheimer Didcese, 
Pfarrers Mayer zu Alfdorf und Pfarrers Sülzer zu Täferroth, die auf ihr Ansu- 
chen, unter Bezeugung der Zufriedenheit mir ihren Dienstleistungen, dieser Verrichtun- 
gen enthoben wurden, har man den Pfarrer Frags und Helfer Scholl zu Lorch, mit 
der Leitung der Schul-Conferenzen dieser Diöcese beauftragt, zum Conferenz-Orte jedoch 
Welzheim bestimmt. 
Stuttgart den 25. September 1329. Wachter. 
:. Des katholischen Kirchenraths. 
Aufnahme in das Wilhelms= Stist zu Tübingen. 
In den katholischen höheren Convikt (Wilhelms-Stift) zu Tübingen gehen aus 
den beiden niederen Convikten alle diejenigen Zöglinge des vollendeten vierten Curses 
über, welche nicht besonders zurückgewiesen wurden. 
Zugleich wird dahin ausgenommen: 
der Gymnasiast Joseph Hahn, Sohn des Stadt-Pflegers in Horb. 
Die sämtlichen Zöglinge haben am Freitag den 35. Oktober, Nachmittags, mit 
den vorgeschriebenen Erfordernissen versehen, sich im Wilhelms-Stifte einzufinden. 
Stuttgart den 5. Oktober 1329. Camerer. 
5. Des Studienraths. 
a) Bekanntmachung der in das ebangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen und zum 
akademischen Studium böherer Wissenschaften ermächtigten Jünglinge. 
In Folge der im vorigen Monate vorgenommenen Prüfungen für das akademische 
Studium höherer Wissenschaften sind von den dabei erschienenen Jünglingen wegen 
unzureichender Kenntnisse, von dem Studium der evangelischen Theologie 3, von dem 
der katholischen 12, von dem der jüdischen 1, von dem der Rechts-Wissenschaft :, von
	        
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