Full text: Der Geschäftsgang im Bundesrat.

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LIIIIIXXX wir befürchtet haben, 
burch und Wort „ielchsrat" die staatsrechtliche Stellung dieser 
Mmursurullon qu verbumeln und ul##t mit dem richtigen Namen 
u begeluhnen.“ „Oer Dundesrat hat hiernach auch einen völke- 
wotbttlihen Eharaxter. Das Mittel, durch welches die Einzel- 
s#nalen ihren autell an der Slaatsgewalt ausüben, ist die Al- 
ummm in Aundesrat. 
V. Ar. 0 Relchsverf. sagt: „Der Bundesrat besteht aus 
ben Vertreternur) der Mitglieder des Bundes", er ist bis — 
ganlsterte Eiuhell der Bevollmächtigten der „Bundesglieder * 
Es sraul sich hler, was unter „Mitglieder des Bundes v 
standen 1l. Die Meinungen hierüber sind geteilt. Eine grebe 
Auzahl von Schriftstellern sagt, daß die Fürsten der 22 Mlol- 
archischen Slaalen des Reiches und die Senate der 3 Hanf 
stüdle, v) andere, daß die Staaten selbst im Bundesrate 
treten selen. Fürst. Bismarck neigte der letzteren Ansicht 3# 
So sagle er in den Reichstagssitzungen vom 1. und. 19. Avril 
(871 110) „Der Bundesrat. ist nach unserer. Auffassung. reckt 
eigentlich eine Körperschaft, in welcher die einzelnen Staatt- 
zur Vertretung gelangen" und „wenn ich sage, er wiegt schwerer 
als ein gewöhnliches erstes Haus, so ist das, weil er zugleich 
oaoln Staatenhaus im vollsten Sinne des Wortes ist“, serner 
„da (im Bundesrat) stimmt nicht der Freiherr von Friesen, 
sondern das Königreich Sachsen stimmt durch ihn — — — es 
ist so recht eigentlich das Votum eines Staates, ein Votum 
in elnem Staatenhaus.“ 4#) 
– 
67) Der Begriff der Vertretung ist hier nicht im privat-, sondern im 
Ussentrich rechtlichen Sinne zu verstehen. (Kliemke, S. 17.) 
88) Art. 7 Abs. 2 und 19 Reichsverfassung. 
39) Nach ihrer Ansicht sind also die Kammern der Eingelstaaten im 
Wundesrate nicht mitvertreten. Diese Auffassung ist nach obiger Aus- 
fllhrung, die erglbt, daß die Bundesstaaten vertreten sind, unhaltbar. Die 
Meglerungen kommen uur als Repräsentanten ihrer Staaten in Betrachi. 
Wlerdlugs ist eine besondere Vertretung der Volksvertretungen im Reiche 
nicht vorhanden. « 
40) Sten. Ber., S. 05 und 298; Poschinger, II, S. 110 f. 
1 41) So heißt es auch im Kommissionsbericht der württembergischen 
Abgeordnetenkammer in der 4. Sitzung des Landtags 1870—71, § 10, 
Mat. III, S. 406: „Da die Mitglieder des Bundesrats Vertreter ihrer
	        
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