— 1782 —
(Nr. 6900.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis= Obligationen
des Kreises Stallupönen im Betrage von 108,000 Thalern, II. Emission.
Vom 31. August 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Kreises Stallupönen auf dem Kreistage
vom 27. März 1866. beschlossen worden, die zur Vollendung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu
beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem
Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Jinskupons versehene, Seitens der Gläubiger
unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 108,000 Thalern
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger,
noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2. des
Gretes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von
108,000 Thalern, in Buchstaben: Einhundert und acht Tausend Thalern, welche
in folgenden Apoints:
20,000 Thaler à 1000 Thaler,
25,000 a 500
30,000 é. à 200
33,000 ". à 100
— 108),000 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit fünf
Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung
jährlich vom Jahre 1868. ab mit wenigstens jährlich Einem Prozent
des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten zu tilgen
sind, durch gegenwärtiges rioilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit
der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die
daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen
zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium) welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-Sammlung
zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 31. August 1867.
(I. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-