Full text: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

IV. Kriegswirtschaft 113 
Waren ausgeschlossen. Ja, soweit trieb England seine völkerrechtswidrigen 
Anmaßungen, daß es die neutralen Nachbarstaaten Deutschlands in wichtigeren 
Lebens- und Futtermitteln und Rohstoffen auf bestimmte Mengen setzte und 
ihre Versorgung mit Einfuhrwaren nur innerhalb dieser Mengen zuließ. 
Auf diese Weise ist es Großbritannien gelungen, die Zufuhren Deutsch- 
lands im wesentlichen auf Erzeugnisse zu beschränken, die unmittelbar den 
Nachbarstaaten entstammen und durch den Fortfall der überseeischen Bezüge 
in vielen wichtigen Lebensmitteln und Rohstoffen eine große Knappheit 
zu erzeugen. Wenn Großbritannien aber meinte, uns hierdurch in die Knie 
zu zwingen, so hat es sich geirrt. Eine Erleichterung wurde schon dadurch 
geschaffen, daß es durch unsere und unserer Bundesgenossen militärische Er- 
folge gelang, den Verkehr nach den Balkanstaaten freizumachen und dadurch 
den Bezug bedeutender Mengen von Nahrungs- und Futtermitteln, insbe- 
sondere aus Rumänien, zu ermöglichen. Der Hauptfehler der Rechnung 
unserer Feinde liegt aber darin, daß sie das deutsche Organisationstalent 
und die Vaterlandsliebe nicht in Ansatz gebracht haben, die es dem deutschen 
Volke zur selbstverständlichen Pflicht macht, in dem ihm aufgezwungenen 
Kampfe um sein Besteben und seine Zukunft Opfer zu bringen, unter denen 
die Einschränkung der gewohnten, vielleicht zu üppig gewordenen Lebens- 
haltung keineswegs das größte ist. 
C. Die Organisation der Beschaffung des Heeresbedarfs. 
a) Die Beschaffung der Heeresverpflegung. 
1. Der für die Heeresverpflegung erforderliche Bedarf an Getreide, Mehl, 
Heu und Stroh wird im Frieden durch freihändigen Ankauf der Proviant- 
ämter beschafft. Das gleiche Verfahren wurde während der Mobilmachung 
eingeschlagen, erwies sich aber nicht als zweckentsprechend, weil der starke 
Bedarf der zahlreichen Beschaffungsstellen, deren jede sich verpflichtet fühlte, 
ihre Aufgabe möglichst vollständig zu erfüllen, zu gegenseitigen Überbietungen 
und in der Marktlage nicht berechtigten Preissteigerungen führte. Deshalb 
wurde schon im August 1914 eine einheitliche Organisation geschaffen in 
der dem Reichsamte des Innern angegliederten, mit behördlichem Charakter 
ausgestalteten Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung. 
Ihre Tätigkeit erstreckte sich auf Brotgetreide, Mehl, Hafer, Gerste, Heu, 
Stroh und lebendes Vieh. Sie ist als Vermittlungsstelle gedacht, bei 
der Angebot und Nachfrage für den Heeresbedarf zusammentreffen. 
Die Kenntnis der Vorräte erhielt sie dadurch, daß monatlich von 
den unteren Verwaltungsbehörden Vorratserhebungen über die in Betracht 
kommenden Waren veranstaltet und die Ergebnisse durch Vermittlung 
der landwirtschaftlichen Vertretungen, in Preußen der Landwirtschafts- 
kammern, der Zentralstelle übersandt wurden. Anderseits wurde ihr von der 
Heeresverwaltung deren Monatsbedarf in diesen Waren angemeldet. Auf 
Grund dieser Anzeigen verteilte die Zentralstelle den zu deckenden Bedarf 
auf die Bezirke der landwirtschaftlichen Vertretungen und setzte unter Berück- 
sichtigung der jeweiligen Marktlage Preisgrenzen fest, die bei den Einkäufen 
Staatsbürgerl. Belehrungen in der Kriegszeit. II. Band.                                             8