Full text : Meyers Großes Konversations-Lexikon. Dritter Teil. (3)

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en  mit  holländischen,  schweizerischen  und  spanischen
Biytomaten  blieben  darum  erfolglos.  Am  Tage  nach
dem  Kronrat,  am  15.  Aug-  legte  Baron  Burian  im
deulschen  Hauptauartier  den  Plan  eines  Aufrufs
»An  alle  kriegführenden  Mächte  vor.  Es  gelang,
die  Oslerreicher  unter  Hinweis  auf  die  geplante
neutrale  Vermittlung  zunächst  davon  abzubringen.
Als  am  14.  Sept.  Baron  Burian  dennoch  seinen
Appell-An  Alle  richtet  (worauf  Lansing  prompt  antwortete,
  die  Entente  habe  keinen  Grund,  sich  über
längst  klar  Ausgesprochenes  erneut  zu  äußern),  versuchte
  v.  Hintze  nunmehr  schleunigst,  die  neutrale  Vermittlung
  in  Gang  zu  bringen  —  aber  er  traf  auf
taube  Ohren:  nach  der  österr.  Note  und  dem  unmitteldar
  folgenden  bulgarischen  Zusammenbruch  war
dieser  Weg  verschlossen.  Darauf  tauchte  am  21.  der
Plan  eines  direkten  Angebots  auf,  dem  Hindenburg
am  22.  beistimmte.  Am  28.  Sept.  erklärte  ihm  Ludendorff,
  daß  nunmehr  der  Augenblick  gekommen  sei,  in
sofortige  Verhandlungen  einzutreten  und  Waffenstill.
stand  zu  schließen.  Als  v.  Hiutze  am  29.  wieder  im
Hauptauarlier  weilte,  wies  er  telegraphisch  das  Auswärtige
  Amtan,  in  Wien  und  Konslantinopel  ein  Friedensangebot
  an  Wilson  auf  Grund  der  14  Punkte  vorzuschlagen;
  Wilson  solle  gebeten  werden,  nach  sofortigem
  Waffenstillstand  die  Friedenskonferenz  nach
ashington  einzuladen.  Die  Verhandlungen  mit  den
Verbündeten  und  die  Neubildung  der  deutschen  Regierung
  verzögerten  die  Aktion.  Als  die  Regierung
es  Prinzen  Max  von  Baden  indessen  auch  am  1.  Okt.
noch  nicht  zustande  gekommen  war,  verlangte  Ludendorff
  abends  telegraphisch  die  unverzligliche  Herausgabe
  des  Angebots:  248  Stunden  könne  die  Armee
  nicht  noch  warten.:  Und  am  2.  Okt.  verlangte
Hindenburg  die  Herausgabe  der  Erklärung  für  die
folgende  Nacht,  wenn  die  Regierungsbildung  noch
nicht  zustande  käme;  andernfalls  könne  bis  zum  nächsten
  Morgen  gewartet  werden.  Am  3.  erfolgte  die  Ernennung
  des  Prinzen  Max  zum  Reichskanzler.  Darauf
erfolgte  am  4.  Okt.  die  Absendung  einer  österreichischungarischen,
  in  der  Nacht  zum  5.  Okt.  einer  deutschen
Note,  die  Wilson  ersuchten,  die  Herstellung  des  Friedens
  auf  der  Grundlage  seiner  14  Punkte  und
seiner  späteren  Kundgebungen  in  die  Hand  zu  nehmen
und  alle  Kriegführenden  zur  Entsendung  von  Bevollmächtigten
  einzuladen.  Lansings  Antwort  an  Deutschland
  vom  B.  Okt.  forderte  die  bedingungslose  Annahme
der  14  Punkte  Wilsons  und  seiner  späteren  Kundgebungen,
  die  Näumung  der  besetzten  Gebiete  und  eine
Erklärung  darüber,  ob  der  Kanzler  für  die  Gewalten
spreche,  die  bisher  den  Krieg  geführt  hätten.  Nach
einem  am  9.  Okt.  mit  der  Obersten  Heeresleitung  hergestellten
  Einvernehmen  nahm  die  deutsche  Regierung
am  12.  Okt.  die  beiden  Forderungen  an  und  erklärte,
daß  der  Reichskanzler  im  Namen  der  deutschen  Regierung
  und  des  deulschen  Volkes  spreche.  Nunmehr
forderte  Lansing  in  seiner  Antwort  vom  14.  Okt.,  daß
der  Waffenstillstand  durch  -Sicherheiken  und  Bürgschaften=
  die  gegenwärtige  militärische  überlegenheit
der  Alliierten  aufrechterhalten  müsse,  und  daß  er  zur
Voraussetzung  haben  müsse,  daß  die  deutschen  Streitkräfte
  ihre  ungesetzlichen  und  unmenschlichen  Handlungen=
  nicht  mehr  fortsetzten.  Ferner  verlange  Wilson
  auf  Grund  seiner  Rede  vom  4.  Juli  1918  vor
dem  Friedensschluß  die  Vernichtung  oder  Herabsetzung
t  tatsächlicher  Machtlosigkeit  von  jeder  Willkür  und
acht,  die  für  sich  allein  und  heimlich  den  Frieden
der  Welt  stören  könne:  eine  solche  Macht  aber  sei  die

I.  Kriegsgeschichte

Lsbrge  deutsche  Regierung.  Die  Erwiderung  des
Staatssekretärs  Solf  vom  20.  Okt.  nahm  die  Forderung
  der  Erhaltung  des  augenblicklichen  Krästeverhältnisses
  an,  schlug  die  Prüfung  der  Anschuldigung  wegen
  ungesetzlichen  und  unmenschlichen  Handlungen
durch  neutrale  Kommissionen  vor,  machte  (trotz  Widerspruchs
  der  Heeresleilung)  das  Zugeständnis  des
Verbots  der  Versenkung  von  Passagierschiffen  durch
Unterseeboote  und  erklärte,  daß  die  deutsche  Regierung
jetzt  tatsächlicher  Vertreter  des  Volkes  sei,  in  dessen
Namen  sie  handle.  Lansing  antwortete  bereits  am
23.  Okt.,  Wilson  habe  den  deutschen  Vorschlag  nunmehr
  an  seine  Verbündeten  weitergegeben;  er  betone
aber,  daß  der  Waffenstillstand  ein  solcher  sein  müsse,
daß  er  eine  Erneuerung  der  Feindseligkeiten  deutscherseits
  unmöglich  machen  und  den  Alliterten  die  unbeschränkte
  Macht  sichern  müsse,  die  Einzelheiten  des  von
der  deutschen  Regierung  angenommenen  Friedens
u  gewährleisten  und  zuerzwingen.  Ferner  liege,  trotz
er  Verfassungsänderung,  die  entscheidende  Initiative
in  Deuischland  noch  immer  bei  denen,  die  bisher  die
Herren  Deutschlands  gewesen  seien.  Die  Vereinigten
Staaten  könnten  nur  mit  Beherrschern  Deutschlands
auf  verfassungsrechtlicher  Grundlage  verhandeln;  bei
Verhandlung  mit  den  miilitärischen  Beherrschern  und
militärischen  Autokraten  müßten  sie  Übergabe  verlangen.
  Nachdem  hierauf  am  26.  Okt.  durch  Reichsgesetz
  die  Militär-  denzwilgewalten  und  durch  Kabinettsorder
  das  Mililärkabinett  dem  Kriegsministerium
unterstellt  und  durch  Verfassungsänderung  zur  Kriegserklärung
  Zustimmung  von  Bundesrat  und  Neichstag
  erforderlich  gemacht  worden  war  —  darauf  trat
Ludendorff  zurück  —,  antwortete  Solf  am  27.  Okt.,
daß  auch  die  letzte  Forderung  erfüllt  worden  sei.  Ant
selben  Tag  brach  der  Vierbund  auseinander,  indem
  gleichzeitig  die  Türkei  und  Osterreich  um  Sonderfrieden
  baten.  Nunmehr  teilte  Lansing  am  5.  Nov.
mit,  daß  Marschall  Foch  von  den  Allüerten  bevollmächtigt
  sei,  über  den  Waffenstillstand  zu  verhandeln.
Aber  er  machtie  zugleich  davon  Mitteilung,  daß  die
Alliierten  sich  bezüglich  der  Auslegung  der  Freiheit
der  Meere“  volle  Freiheit  vorbehallen  müßten,  daß
ferner  die  Alliierten  unter  Wiederherstellung  der  besetzten
  Gebiete  die  Schadenersatzleistung  durch  Deutlschland
  verstünden.  Durch  die  ausbrechende  Revolution
ezwungen,  mustte  die  deutsche  Regierung  diese  offenundige
  Verschiebung  der  vereinbarten  Grundlagehinnehmen;
  ohne  die  Note  vom  5.  Nov.  zu  beantworten,
nahm  sienunmehr  ohne  weiteres  die  Waffenstillstandsverhandlungen
  auf.  Foch  stellte  am  9.  Nov.  den
deutschen  Bevollmächtigten  (v.  Gündell,  Erzberger,
Graf  Oberndorff,  v.  Winterfeldt,  Vanselow)  in  34
Paragraphen  folgende  Bedingungen:

1)  Einstellung  der  Feindseligkeiten  6  Stunden  nach  Unterzeichnung;
  2)  Räumung  der  besetzten  Gebiete  im  Westen  und
Luxemburgs  und  Elsaß-Lothringens  binnen  15  Tagen;
3)  Rücksührung  der  verschleppten  Bewohner  der  besetzten
Gebiete  bennen  15  Tagen;  4)  Abliefserung  von  5000  Kanonen,
  25000  Maschinengewehren,  3000  Minenwerfern  1700
Jagd=  und  Bombenabwursgeschügen;  5)  Räumung  des
linkörheinischen  Geblels  und  der  Brückenkopfe  Mainz,  Koblenz,
  Köln  mit  30  km  Radius  und  einer  10  km  breiten
neutralen  Zone  rechts  des  Rheins  binnen  31  Tagen;  6)  Verbot
  irgendwelcher  weiteren  Zerstörung,  Verschleppung  oder
Strasverfolgung  in  den  besetzten  Gebieten;  7)  Auslieferung  von
5000  Lokomotiven,  150000  Eisendahnwagen  binnen  31  Tagen,
  5000Las#kraftwagen  binnen  36Tagen,  derelsaß-lothringischen
  Eisenbahnen  mit  Material  binnen  31  Tagen,  Rückgabe
der  den  Alliierten  abgenommenen  Lastkühne  8)  Rückgängigmachung
  aller  vorbereiteten  schädlichen  Maßnahmen  in