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en mit holländischen, schweizerischen und spanischen
Biytomaten blieben darum erfolglos. Am Tage nach
dem Kronrat, am 15. Aug- legte Baron Burian im
deulschen Hauptauartier den Plan eines Aufrufs
»An alle kriegführenden Mächte vor. Es gelang,
die Oslerreicher unter Hinweis auf die geplante
neutrale Vermittlung zunächst davon abzubringen.
Als am 14. Sept. Baron Burian dennoch seinen
Appell-An Alle richtet (worauf Lansing prompt antwortete,
die Entente habe keinen Grund, sich über
längst klar Ausgesprochenes erneut zu äußern), versuchte
v. Hintze nunmehr schleunigst, die neutrale Vermittlung
in Gang zu bringen — aber er traf auf
taube Ohren: nach der österr. Note und dem unmitteldar
folgenden bulgarischen Zusammenbruch war
dieser Weg verschlossen. Darauf tauchte am 21. der
Plan eines direkten Angebots auf, dem Hindenburg
am 22. beistimmte. Am 28. Sept. erklärte ihm Ludendorff,
daß nunmehr der Augenblick gekommen sei, in
sofortige Verhandlungen einzutreten und Waffenstill.
stand zu schließen. Als v. Hiutze am 29. wieder im
Hauptauarlier weilte, wies er telegraphisch das Auswärtige
Amtan, in Wien und Konslantinopel ein Friedensangebot
an Wilson auf Grund der 14 Punkte vorzuschlagen;
Wilson solle gebeten werden, nach sofortigem
Waffenstillstand die Friedenskonferenz nach
ashington einzuladen. Die Verhandlungen mit den
Verbündeten und die Neubildung der deutschen Regierung
verzögerten die Aktion. Als die Regierung
es Prinzen Max von Baden indessen auch am 1. Okt.
noch nicht zustande gekommen war, verlangte Ludendorff
abends telegraphisch die unverzligliche Herausgabe
des Angebots: 248 Stunden könne die Armee
nicht noch warten.: Und am 2. Okt. verlangte
Hindenburg die Herausgabe der Erklärung für die
folgende Nacht, wenn die Regierungsbildung noch
nicht zustande käme; andernfalls könne bis zum nächsten
Morgen gewartet werden. Am 3. erfolgte die Ernennung
des Prinzen Max zum Reichskanzler. Darauf
erfolgte am 4. Okt. die Absendung einer österreichischungarischen,
in der Nacht zum 5. Okt. einer deutschen
Note, die Wilson ersuchten, die Herstellung des Friedens
auf der Grundlage seiner 14 Punkte und
seiner späteren Kundgebungen in die Hand zu nehmen
und alle Kriegführenden zur Entsendung von Bevollmächtigten
einzuladen. Lansings Antwort an Deutschland
vom B. Okt. forderte die bedingungslose Annahme
der 14 Punkte Wilsons und seiner späteren Kundgebungen,
die Näumung der besetzten Gebiete und eine
Erklärung darüber, ob der Kanzler für die Gewalten
spreche, die bisher den Krieg geführt hätten. Nach
einem am 9. Okt. mit der Obersten Heeresleitung hergestellten
Einvernehmen nahm die deutsche Regierung
am 12. Okt. die beiden Forderungen an und erklärte,
daß der Reichskanzler im Namen der deutschen Regierung
und des deulschen Volkes spreche. Nunmehr
forderte Lansing in seiner Antwort vom 14. Okt., daß
der Waffenstillstand durch -Sicherheiken und Bürgschaften=
die gegenwärtige militärische überlegenheit
der Alliierten aufrechterhalten müsse, und daß er zur
Voraussetzung haben müsse, daß die deutschen Streitkräfte
ihre ungesetzlichen und unmenschlichen Handlungen=
nicht mehr fortsetzten. Ferner verlange Wilson
auf Grund seiner Rede vom 4. Juli 1918 vor
dem Friedensschluß die Vernichtung oder Herabsetzung
t tatsächlicher Machtlosigkeit von jeder Willkür und
acht, die für sich allein und heimlich den Frieden
der Welt stören könne: eine solche Macht aber sei die
I. Kriegsgeschichte
Lsbrge deutsche Regierung. Die Erwiderung des
Staatssekretärs Solf vom 20. Okt. nahm die Forderung
der Erhaltung des augenblicklichen Krästeverhältnisses
an, schlug die Prüfung der Anschuldigung wegen
ungesetzlichen und unmenschlichen Handlungen
durch neutrale Kommissionen vor, machte (trotz Widerspruchs
der Heeresleilung) das Zugeständnis des
Verbots der Versenkung von Passagierschiffen durch
Unterseeboote und erklärte, daß die deutsche Regierung
jetzt tatsächlicher Vertreter des Volkes sei, in dessen
Namen sie handle. Lansing antwortete bereits am
23. Okt., Wilson habe den deutschen Vorschlag nunmehr
an seine Verbündeten weitergegeben; er betone
aber, daß der Waffenstillstand ein solcher sein müsse,
daß er eine Erneuerung der Feindseligkeiten deutscherseits
unmöglich machen und den Alliterten die unbeschränkte
Macht sichern müsse, die Einzelheiten des von
der deutschen Regierung angenommenen Friedens
u gewährleisten und zuerzwingen. Ferner liege, trotz
er Verfassungsänderung, die entscheidende Initiative
in Deuischland noch immer bei denen, die bisher die
Herren Deutschlands gewesen seien. Die Vereinigten
Staaten könnten nur mit Beherrschern Deutschlands
auf verfassungsrechtlicher Grundlage verhandeln; bei
Verhandlung mit den miilitärischen Beherrschern und
militärischen Autokraten müßten sie Übergabe verlangen.
Nachdem hierauf am 26. Okt. durch Reichsgesetz
die Militär- denzwilgewalten und durch Kabinettsorder
das Mililärkabinett dem Kriegsministerium
unterstellt und durch Verfassungsänderung zur Kriegserklärung
Zustimmung von Bundesrat und Neichstag
erforderlich gemacht worden war — darauf trat
Ludendorff zurück —, antwortete Solf am 27. Okt.,
daß auch die letzte Forderung erfüllt worden sei. Ant
selben Tag brach der Vierbund auseinander, indem
gleichzeitig die Türkei und Osterreich um Sonderfrieden
baten. Nunmehr teilte Lansing am 5. Nov.
mit, daß Marschall Foch von den Allüerten bevollmächtigt
sei, über den Waffenstillstand zu verhandeln.
Aber er machtie zugleich davon Mitteilung, daß die
Alliierten sich bezüglich der Auslegung der Freiheit
der Meere“ volle Freiheit vorbehallen müßten, daß
ferner die Alliierten unter Wiederherstellung der besetzten
Gebiete die Schadenersatzleistung durch Deutlschland
verstünden. Durch die ausbrechende Revolution
ezwungen, mustte die deutsche Regierung diese offenundige
Verschiebung der vereinbarten Grundlagehinnehmen;
ohne die Note vom 5. Nov. zu beantworten,
nahm sienunmehr ohne weiteres die Waffenstillstandsverhandlungen
auf. Foch stellte am 9. Nov. den
deutschen Bevollmächtigten (v. Gündell, Erzberger,
Graf Oberndorff, v. Winterfeldt, Vanselow) in 34
Paragraphen folgende Bedingungen:
1) Einstellung der Feindseligkeiten 6 Stunden nach Unterzeichnung;
2) Räumung der besetzten Gebiete im Westen und
Luxemburgs und Elsaß-Lothringens binnen 15 Tagen;
3) Rücksührung der verschleppten Bewohner der besetzten
Gebiete bennen 15 Tagen; 4) Abliefserung von 5000 Kanonen,
25000 Maschinengewehren, 3000 Minenwerfern 1700
Jagd= und Bombenabwursgeschügen; 5) Räumung des
linkörheinischen Geblels und der Brückenkopfe Mainz, Koblenz,
Köln mit 30 km Radius und einer 10 km breiten
neutralen Zone rechts des Rheins binnen 31 Tagen; 6) Verbot
irgendwelcher weiteren Zerstörung, Verschleppung oder
Strasverfolgung in den besetzten Gebieten; 7) Auslieferung von
5000 Lokomotiven, 150000 Eisendahnwagen binnen 31 Tagen,
5000Las#kraftwagen binnen 36Tagen, derelsaß-lothringischen
Eisenbahnen mit Material binnen 31 Tagen, Rückgabe
der den Alliierten abgenommenen Lastkühne 8) Rückgängigmachung
aller vorbereiteten schädlichen Maßnahmen in