Contents : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1846. (12)

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714)  Bekanntmachung,

die  Versammlung  der  Stände  des  Königreichs  Sachsen  zu  einem  außerordentlichen
  Landtage  betreffend;

Lom  7iten  December  1846.

Neochem  von  Seiten  der  Sächfisch-Bayerschen  Eisenbahncompagnie  die  Abtretung  der  gedachten
  Bahn  an  den  Staat  beantragt  worden,  haben  Se.  Majestät  der  König  beschlossen,
zur  Berathung  hierüber,  sowie  der  damit  in  Verbindung  stehenden  finanziellen  Fragen,  die
getreuen  Stände  zu  einem,  in  Gemäßheit  §  105  der  Verfassungsurkunde,  abzuhaltenden
außerordentlichen  Landtage,  auf  den  1  Sten  Januar  künftigen  Jahres,  in  die  Residenzstadt
Dresden  einberufen  zu  lassen  und  die  Dauer  desselben  auf  die  Zeit  von  längstens  4  Wochen
festzusetzen  geruhet.

Auch  haben  Se.  Königliche  Majestät  Sich  vorbehalten,  den  getreuen  Ständen  über  die,
hinsichtlich  der  Nahrungsverhältnisse  getroffenen,  oder,  da  nöthig,  noch  zu  ergreifenden  Maaßregeln,
  geeignete  Mittheilung  zugehen  zu  lassen.

Allerhöchstem  Befehle  gemäß,  wird  dieses,  und  daß  an  die  Mitglieder  beider  ständischen
Kammern  noch  besondere  Missiven  deshalb  ergehen  werden,  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß
gebracht.

Dresden,  den  7ten  December  1846.
Gesammtministerium.

von  Koenneritz.  von  Zeschau.

v.  Weber.

 

Letzte  Absendung:  am  15ten  December  1846.