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(Nr. 52.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei der Ottomanischen Pforte, Grafen Brassier de St. Simon, zugleich als
außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen
Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Kaiserlichen Majestät dem Sultan
sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 3. Februar d. J. zu über-
reichen.
(Nr. 53.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei dem Bundesrathe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Generallieutenant
v. Roeder, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Herrn Präsidenten des Bundesrathes
der Schweizerischen Eidgenossenschaft sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigen-
schaft am 6. Februar d. J. zu überreichen.
(Nr. 54.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister
bei Seiner Heiligkeit dem Papste, von Arnim, zugleich als außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Heiligkeit dem Papste sein Beglaubi-
gungsschreiben in dieser Eigenschaft am 8. Februar d. J. zu überreichen.
(Nr. 55.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst
geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei
Ihrer Majestät der Königin von Großbritannien und Irland, Staatsminister
Grafen von Bernstorff, zugleich als außerordentlichen und bevollmächtigten
Botschafter des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
Derselbe hat die Ehre gehabt, Ihrer Majestät der Königin von Groß-
britannien und Irland sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am
11. Februar d. J. zu überreichen.
(Nr. 56.)