Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1868. (2)

  
  
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Zoll- 
betrag. 
Fl. Kr. 
  
30 
  
d) Leinwand, von der mehr als 100 Kettenfäden auf den Wiener Current- 
zoll gehen, dann Posamentier-, Knopfmacher-, -Band und Strumpf- 
waaren 
e) Battiste, dann Gaze, Linon und andere undichte Webewaaren, mit 
Ausnahme der unter f. genannen . ... 
f) Spitzen, Kanten, gestickte Webewaaren und Waaren in Verbindung mit 
Metallfäden oder gesponnenem Glase . .. 
Wollenwaaren, d. i. alle Webe- und Wirkwaaren aus Wolle oder anderen 
Thierhaaren, auch in Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase, 
und anderen nicht seidenen Webe- und Wirkmaterialien: 
a) Kotzen, Halinatuch, Matrosentuch (Sigona), Loden, Oeltücher, Preß- 
tücher (Filtrirtücher), Siebböden und Geflechte aus Pferdehaaren, ohne 
Verbindung mit anderen Materialien, Hutabschnitte, Tuchenden, Fuß- 
teppiche aus Hunds-, Kälber- und Rindshaaren, getheerte Filze, Gitter 
und geknüpfte Netze, beide ungefärbt, gefilzte Sohlen zum Einlegen in 
Stiefel und Schuhe, dann Gurten .. . . .. 
b) Gewalkte, nicht bedruckte und nicht sammetartige Webewaaren, nicht 
bedruckte Filzwaaren und Fußteppiche, mit Ausnahme der unter a. ge- 
nannten ·........................................... 
c) Alle sammetartige, alle ungewalkte dichte und alle bedruckte Wollen- 
waaren (mit Ausuahme der unter d. und e. genannten), dann Posa- 
mentier-, Knopfmacher- und Strumpfwaaren . ... 
d) Alle undichte Webewaaren (mit Ausnahme der unter e. genannten), dann 
Shawls und Shawltücher .... 
e) Spitzen (auch Spitzentücher), gestickte Webewaaren und alle Waaren in 
Verbindung mit Metallfäden oder gesponnenem Glase . . .. . 
Seidenwaaren, d. i. Webe- und Wirkwaaren aus Seide allein oder in Verbin- 
dung mit anderen Webe- und Wirkmaterialien: 
a) 1. Halbseidenwaaren, d. i. Webewaaren, bei denen die Kette oder der 
Eintrag einzeln oder zusammen genommen, dann Strumpfwaaren, bei 
denen der Wirkfaden zum größeren Theile aus Seide oder Floret- 
seide besteht; 
2. Shawls aus Seide und Wolle, Sammete, Velpel, Plüsche, Barege, 
Mousselins, Gaze und andere undichte Gewebe; 
 
  
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