Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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(Nr. 308.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des 
Norddeutschen Bundes den Königlich Preußischen Legationsrath Dr. v. Schlözer 
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für die Vereinigten Staaten von 
Mexiko zu ernennen geruht. 
Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei 
der Mexikanischen Regierung beglaubigt worden und hat sein Beglaubigungs- 
schreiben in dieser Eigenschaft am 4. Mai d. J. übergeben. 
  
(Nr. 309.) Dem Herrn Edward Robinson ist Namens des Nord- 
deutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Ame- 
rika für Hamburg und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde 
gehörigen Staaten, welche näher an Hamburg als an einem anderen Sitze eines 
Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, mit dem Wohnsitze in Hamburg 
ertheilt worden. 
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers. 
Unveränderter Abdruck, Berlin (1890), Reichsdruckerei. 
 
	        
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