Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Cuartierbescheinigung.

 

 

 

Daß  die  Gemeinde  D......  dem  ..Bataillon
Infanterie=Regiments  Nr. ...  in  der  Stärke  von:
Anzahl  der  Anzahll  vom  bis  also  auf
ein-  der  (Tag  (Tag  Monate
irbnrten  Charge.  einge.  bes  des  Bemerkungen.
und  Mann-  stelten  Ein-  Ab.  gangs.
schaften.  ferde.  treffens)  gangs)  tages)
1  Hauptmann  W.  1  ¾  1½  12/
1  Premierlieutenant  L.  .  do.  do.
1  Sekondelieutenant  O  .  do.  do.½%
1  -  c...  .  do.  do.  1½%
1  Afsistenzarzt  .  .  do.  do.1%
1  Feldweble.  .  do.  do.%
1  HPortepeefähnrich  do.  *  1½/%
10  Unteroffiziere  .  do.  1  /
1  Unteroffizer  ...  .  do.  1½  ½½%
140  Gemeine  .....  .  .  .  .  ..  do.  i  132%
2  -...........  .s,«,17,-7,»
Offizierpferde  1  ¼  1/

 

 

 

 

 

 

Quartier  in  vorschriftsmäßiger  Ausdehnung  und  Beschaffenheit  gegeben  hat,  sowie  daß  in
der  vorangegebenen  Jeitdauer  der  Tag  des  Einrückens  in  das  Kantonnement  —  nicht  aber
der  Tag  des  Ausmarsches  —  mitgerechnet  ist,  auch  unter  der  angegebenen  Zahl  der  Gemeinen
  Diener  und  Burschen  der  Offiziere  2c.  sich  nicht  befinden,  wird  hierdarch  pflichtmäßig
  bescheinigt.
Die  Bezahlung  des  Quartiers  t  erfolgt.
Ort,  Datum.

(L.  S.)  (Unterschriften.)