Full text : Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Quartierbescheinigung.

 

 

Daß  die  Gemeinde  M.  ...  .  .  .  .  .  .  .  ..  der  ...  Agen  Fußbatterie  ..  .  .  ...
Feld=Artillerie=Regiments  Nr.  in  der  Stärke  von:
Anzahl  der  Anzahl  s  vom  bis  also  auf
ein.  der  (Tag  (Tag  Nonate
Fuershen  Charge.  einge.bes  bes  (GGret.,Bemerkungen.
und  Mann.  stelleen  Ein-  Ab.  angs.
schaften.  "  Perde.  treffens)  gangs)  tages)
1  Sekondelieutenant  N.  5  ⅜  1½
2  Unteroffiziere  do.  do.1½  evue  ·
12  Kanonierer  do.  do.  1%  PVorkommando.
1  Kanonier  54  do.  5½
1  Hauptmann  W.  15½  54  Nm  10.  Juni  zur  Schieß.
1  HPremierlieutenant  L.  do.  do  ½  1ung  ingekraffen,am
1  0ekondelieutenant  N.  do.  ddo.  ½½  ebened  arschan-1
  -  P...  bade-»st-1Feldwebel..........
  do.  do.  35½%
1  Portepeefähnrich.  do.  5½  *
14  Unteroffiziere  do.  53⅜  53
1  „Unteroffizier  1½%  do.  1½
2  Trompeteer  5½%  do.  —
85  Kanoniere  do.  do.  5⅜
1  Kanonier  do.  4%  %
1  do.  ...........  .  do.  —
Dienstpferde  35  do.%  5
□  1  do.  5½⅜  %

 

 

 

 

 

 

Quartier  in  vorschriftsmäßiger  Ausdehnung  und  Beschaffenheit  gegeben  hat,  sowie  daß  in
der  vorangegebenen  Zeitdauer  der  Tag  des  Einrückens  in  das  Kantonnement  —  nicht  aber
der  Tag  des  Ausmarsches  —  mitgerechnet  ist,  auch  unter  der  angegebenen  Zahl  der  Gemeinen
  Diener  und  Burschen  der  Offiziere  2c.  sich  nicht  befinden,  wird  hierdurch  pflicht.
mäßig  bescheinigt.

Die  Bezahlung  des  Quartiers  ist

Ort,  Datum.

C#  S.)

(Unterschrift.)