Zweiter Titel. Vom Kauf . ...... .... .. ....... .. . . . . .. (Art. 337—359.)
Dritter Titel. Von dem Kommissionsgeschäft. (Art. 360—378.)
Vierter Titel. Von dem Speditionsgeschäft.. (Art. 379—389.)
Fünfter Titel. Von dem Frachtgeschäft.
Erster Abschnitt, Vom Frachtgeschäft. überhaupt... (Art. 390—421.)
Zweiter Abschnitt. Von dem Frachtgeschäft der Eisenbahnen
insbesondre (Art. 422 —431.)
Fünfstes Buch. Vom Seehandel.
Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen (Art. 432—449.)
Zweiter Titel. Von dem Rheder und von der Rhederei (Art. 450—477.)
Dritter Titel. Von dem Schiffer (Art. 478—527.)
Vierter Titel. Von der Schiffsmannschaft .. (Art. 528—556.)
Fünfter Titel. Von dem Frachtgeschäft zur Beförderung von Gütern (Art. 557—664.)
Sechster Titel. Von dem Frachtgeschäft zur Beförderung von Rei-
seden . . .. . .. (Art. 665—679.)
Siebenter Titel. Von der Bodmerei (Art. 680— 70 1.)
Achter Titel. Von der Haverei.
Erster Abschnitt. Große (gemeinschaftliche) Haverei und beson-
dere Haverei (Art. 702—735.)
Zweiter Abschnitt. Schaden durch Zusammenstoß von Schiffen. (Art. 736—741.)
Neunter Titel. Von der Bergung und Hülfsleistung in Seenoth (Art. 742—756.)
Zehnter Titel. Von den Schiffsgläubigern (Art. 757—781.)
Elfter Titel. Von der Versicherung gegen die Gefahren der See-
schiffahrt
Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze ............... . . ... (Art. 782 —809.)
Zweiter Abschnitt. Anzeigen bei dem Abschlusse des Vertrages (Nrt. 810—815.)
Dritter Abschnitt. Verpflichtungen des Versicherten aus dem
Versicherungsvertrage . .. .. (Art. 816—823.)
Vierter Abschnitt. Umfang der Gefahr ..................... (Art. 824—857.)
Fünfter Abschnttt. Umfang des Schadens. (Art. 858—885.)
Sechster Abschnttt. Bezahlung des Schadens (Art. 886—898.)
Siebenter Abschnitt. Aufhebung der Versicherung und Rück-
zahlung der Prämie .. (Art. 899— 905.)
Zwölfter Titel. Von der Verjährung (Art. 9066—911.)
Der gegenwärtigen Nummer des Bundesgesetzblattes ist in einer besonderen
Beilage die Eichordnung für den Norddeutschen Bund vom 16. Juli
gefügt.
Redigirt im Büreau des Bundeskanzlers.
Unveränderter Abdruck) Berlin (1891), Reichsdruckerei.