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unterhalb mit einem vorspringenden Rande gegossene, oder zur Herstellung
eines solchen ausgedrehte; ’
mit beweglichen Handhaben, angeschraubten Knöpfen versehene;
Einsatzgewichte, bei denen nicht jedes einzelne Stück die erforderliche Be-
zeichnung trägt. «
§.28.
Eichung und Fehlergrenze.
Die Eichungsstellen haben jedes Gewichtsstück unter Beobachtung des in der
Instruktion angegebenen Verfahrens zu prüfen und erst dann durch den Stempel zu
beglaubigen, wenn dasselbe höchstens um die nachfolgend angegebene Größe entweder
im Zuviel oder im Zuwenig von dem Eichungsnormal abweicht:
gestattete Abweichung
Größe — “# #a) bei Präcisions- b) bei gewöhnlichen Handels-
ückes.
gewichten. gewichten.
50 K. 25 D. 5 6.
50 Pfd. 20 4
20 K. 20 „ 4
10 „ 125 C. 25 D.
5 2 625 M. 125 C.
2 „ 300 „ 60
1 200 = 40 „
500 G. 125 „ 25
½ Ptfü. 62,5n 12,5n
200 G. 50 „ 10 „
100 30 „ 6 „
50 „ 252 5
20 6 15 „ 32
10 10 „ 2 „„
5. 6„
2 „ 3 2
1 2 „
5 D. 1 2
2 2 1.
1 : 1. 5
Bei Präcisionsgewichten von 5 G. bis 1 M., die einzeln möglichst genau
herzustellen sind, ist für je 4 Stück zusammen, welche die nächst höher stehende Ein-
heit bilden, eine Abweichung bis zu / der Sollschwere dieser Einheit gestattet.
Bei gewöhnlichem Handelsgewicht darf für das ein 5 G., zwei 2 G. und
ein 1 G. Stück zusammen, die einzeln möglichst genau herzustellen sind, eine größere
Abweichung als 5 G. nicht stattfinden.
Der Eichpfropf besteht bei den Präzisionsgewichten aus Messing, bei
den gewöhnlichen Handelsgewichten aus Kupfer, oder aus Blei mit etwa
10 pZt. Zinnzusatz. « 29
§. 29.