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(Nr. 335.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundes-
rathe des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins. Vom
5. August 1869.
In Verfolg der Bekanntmachungen vom 8. Mai d. J. (Bundesgesetzbl. S. 130.
und 133.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund der
Artikel 6. und 7. der Verfassungs-Urkunde für den Norddeutschen Bund, be-
ziehungsweise des Artikels 8. §§. 1. und 2. des Vertrages zwischen dem Nord-
deutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867.
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen:
der Geheime Ober-Finanzrath Hasselbach
um Bevollmächtigten zum Bundesrathe des Norddeutschen Bundes und zum
Bundesrathe des Deutschen Zollvereins ernannt worden ist.
Berlin, den 5. August 1869.
Der Kanzler des Norddeutschen Bundes.
In Vertretung:
Delbrück.
(Nr. 386.) Der Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Columbien
in Amsterdam, Herr A. Goldberg ist zugleich zum Generalkonsul der genannten
Republik für den Norddeutschen Bund ernannt worden. Der genannte General-
konsul, zu dessen Ernennung Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur
ertheilt ist, wird während eines großen Theils des Jahres seinen Wohnsitz in
Berlin nehmen.
( Nr. 3837.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Preußischen Konsul José da Costa Pedreira zu St. Thoms
(Portugiesische Besitzung an der Westküste von Afrika)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 338.)