Full text: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

                                                   — 655 — 
         In Betreff der Präparate, welche zur Stelle gebracht worden waren, 
und des Votums des Kommissarius, welcher die Aufsicht geführt hatte, 
ertheilten die Unterzeichneten dem Kandidaten rücksichtlich der praktischen 
Fertigkeit die Zensur: · 
         Hinsichtlich der bei der Analyse bewiesenen praktischen Fertigkeit 
wurde dem Kandidaten auf den Grund des Votums des Kommissarius, 
welcher ihn beaufsichtigt hatte, und des Inhalts des dem Herrn Vorsitzen- 
den versiegelt übergebenen Zettels die Zensur 
zu Theil; in Rücksicht der gerichtlich-chemischen Analyse aber die Zensur 
zuerkannt. 
       Die Art der Beaufsichtigung ergiebt sich aus dem anliegend bei- 
gefügten Extrakt aus dem Arbeitsjournal. 
       Der Kandidat mußte hierauf mehrere Pflanzen demonstriren. 
        Solches erfolgte 
              Hiernächst mußte derselbe von einer Anzahl zur Stelle gebrachten 
Droguen Namen, Abkunft, Verfälschung, Verwechselung, Prüfungsart 
und alles übrigens Wissenswürdige angeben. 
               Solches erfolgte 
         Endlich wurden dem Kandidaten verschiedene chemisch- pharmazeutische 
Präparate zur Angabe ihrer Bestandtheile, ihrer Darstellung, ihrer Ver- 
fälschung u. s. w. vorgelegt. 
              Dies erfolgte 
              Da mun der Kandidat, laut Protokolles, vom als 
Rezeptarius die Zensur erhalten hatte, 
und ihm hinsichtlich der übrigen Prüfungen die Zensur 
zuerkannt worden war, so vereinigten sich die Kommissa- 
rien in Betreff sämmtlicher praktischen Prüfungen zu der Schlußzensur 
womit diese Verhandlung geschlossen 
wurde 
                                                                                        4)                                                         Die.
	        
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