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(Nr. 345.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages
wischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen,
die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867.
(Bundesgesetzbl. S. 81.) snd von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und
Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll-
und Steuerwesen, folgenden Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Ver-
einskontroleure beigeordnet worden, und zwar:
A. im Königreich Preußen:
1) den Hauptämtern zu Magdeburg und Wittenberge an Stelle des in
den Landesdienst zurückberufenen Königlich Sächsischen Zollinspektors
Schmid der Königlich Sächsische Ober- Steuerkontroleur v. Wachsmann
mit dem Wohnsitz in Magdeburg,
2) den Hauptämtern zu — und Oberlahnstein der den Hauptämtern
zu Frankfurt a. M. und Hanau als Vereinskontroleur beigeordnete
Königllch Bayerische Zollinspektor Ziebland unter Beibehaltung seines
Wohnsitzes in Frankfurt a. M.;
B. im Großherzogthum Baden:
1) den Hauptämtern zu Stühlingen und Thiengen der den Hauptämtern
zu Ueberlingen und Randegg mit dem Wohnsitz in Singen als Vereins-
kontroleur beigeordnete Königlich Preußische Ober-Steuerkontroleur
Freytag unter Entbindung von der Kontrole des Hauptamtes zu Ueber-
lingen und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Waldshut,
2) dem Hauptamte zu Ueberlingen der den Hauptämtern zu Friedrichshafen
und Constanz als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische
Steuerinspektor Villaret unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Constanz;
C. im Großherzogthum Hessen:
den Hauptämtern zu Darmstadt und Offenbach an Stelle des von der
Kontrole dieser Hauptämter entbundenen Vereinskontroleurs, Königlich
Bayerischen Zollinspektors Ziebland zu Frankfurt a. M., der Königlich
Preußische Steuerinspektor Klostermann unter gleichzeitger Uebertragung
der Kontrole des Hauptamtes zu Gießen und unter Anweisung seines
Wohrsitzes in Darmstadt.
(Nr. 346.)