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12) den bisherigen Preußischen Konsular-Agenten F. C. Söhle zu Guana-
juato und
13) den bisherigen Preußischen Konsular-Agenten August Haase zu Huatusko
zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes an den bezeichneten sämmtlich in Mexiko
gelegenen Plätzen zu ernennen geruht.
(Nr. 372.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Amte ge-
schiedenen Bundeskonsuls Otto Günther zu Antwerpen
den Kommerzienrath Richard Kind daselbst
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 373.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den bisherigen Hamburgischen Konsul Baron de Partonneau zu
Mentone
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 374.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen
des Norddeutschen Bundes
den Vertreter der Falkland Islands Kompany und Lloyd--Agenten
Frederick E. Cobb zu Port Stanley (Falklands-Inseln)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
( Nr. 375.) Dem Kaufmann Leo Molinari in Breslau ist Namens
des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Italienischer Konsul
daselbst ertheilt worden.
Redigirt im Bürrau des Bundesskanzlers.
Unveränderter Abdruck; Berlin (1891), Reichsdruckerei.