Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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g.  1.

Zur  Bestreitung  des  Aufwandes  für  die  Reichsversammlung  und  die  provisorische
  Central-Gewalt,  beziehungsweise  zur  Erganzung  der  den  Reichs-Mimsterien
  für  diesen  Zweck  eröffneten  Kredite,  wird  eine  Umlage  von  Zweihundertsiebzehentausend
  vierhundert  sechsundfünfzig  Gulden  32  Kreuzer  nach  der  bestehenden
  Bundes-Matrikel  ausgeschrieben.

#.2.

Das  Reichs-Ministerium  der  Finanzen  ist  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung
  beauftragt.

Frankfurt  am  23.  Dezember  1848.

Der  Reichsverweser
Erzherzog  Sohann.
Der  Reichs-Minister  der  Finanzen
v.  Beckerath.

Bekanutmachung.
des  Reichs-Ministeriums  der  Finanzen,
die  Vertheilung  der  Umlage  von  217,456  Gulden  32  Kr.  auf  die  einzelnen
  Staaten  vom  23.  Dezember  1848  betreffend.

Die,  gemäß  der  Verordnung  des  Reichöverwesers  von  dem  heutigen
Tage  ausgeschriebene  Umlage  vertheilt  sich  unter  die  einzelnen  Staaten  nach  der
unter  dem  3.  Mai  d.  J.  neu  festgestellten  Matrikel,  wie  folgt:

 

 

Gulden.  Kr.

1.  Oesterrei  64,869  51
2.  Preußßggngng  65,41723
3.  Bayhen  21,351  12
1.  Königreich  Sachen  8,209  27
5.  ———————————————————  8,93011
6.  Würtembetrereggg  ....  ...  ...  ...  9,516  89
7.  Baden  ....  .....  .....  ....  ..  ...  6,841  13
Latus  188,221