Full text: Heft 1. Die Verfassungen des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 und des Deutschen Reiches vom 16. April 1871.

S 663. 
184 Aulage 3. Die sog. Versailler Berträge. 
  
Artikel 16. 
Die gegenwärtige Konvention soll nach erfolgter Genehmigung 
durch die legislativen Organe ratifizirt und es sollen die Ratifi- 
kations-Urkunden gleichzeitig mit den Erklärungen über die Ratifi- 
kation der am heutigen Tage vereinbarten Verfassung des Deutschen 
Bundes in Berlin ausgetauscht werden. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten die gegenwärtige 
Konvention in doppelter Ausfertigung vollzogen und untersiegelt. 
Hauptquartier Versailles, den 21. November 1870. 
  
Se geschehen Berlin, den 25. November 1870. 
von Roon. von Suckow. 
(L. S.) (L. S.) 
  
Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat in Berlin 
stattgefunden. 
Friedens-Formation 
des 
Königlich Württembergischen Armee-Korps. 
Ein General-Kommando, 
zwei Divisions-Kommandos, 
vier Infanterie-Brigade-Kommandos, 
zwei Kavallerie-Brigade-Kommandos, 
ein Artillerie-Brigade-Kommando, 
acht Infanterie-Regimenter à drei Bataillone 
vier Kavallerie-Regimenter à fünf Eskadrons 
ein Feld-Artillerie-Regiment mit 
drei Fuß-Abtheilungen à vier Batterien, 
eine Festungs-Artillerie-Abtheilung mit 
vier Festungs-Kompagnien, 
ein Pionier-Bataillon, 
ein Train-Bateillon, 
sechszehn Landwehr-Bezirks-Kommandos, 
die entsprechenden Administrationen.
	        
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