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186 Anlage 3. Die sog. Bersailler Berträge.
4) das dirigirende ärztliche Personal,
f5) zwölf Feld-Lazarethe,
6) das Lazareth-Reserve-Personal,
ein Lazareth-Reserve-Depot,
8) die Feldpost, und zwar:
ein Feldpost-Amt,
vier Feldpost-Expeditionen, von welchen letzteren je eine
für die beiden Infanterie-Divisionen, eine für die
Reserve (Kavallerie und Artillerie) bestimmt ist; die
vierte bleibt zunächst dem Feldpost-Amt attachirt
und wird nach Maaßgabe des eintretenden Bedürf-
nisses der Avantgarde 2c. überwiesen,
9) das Auditoriat,
10) die Geistlichkeit.
II. Immobile Behörden:
ein stellvertretendes General-Kommando,
vier stellvertretende Infanterie-Brigade-Kommandos,
eine Inspektion der Ersatz-Eskadrons,
ein Kommando der immobilen Artillerie,
eine immobile Intendantur,
ein stellvertretender Korps-General-Arzt.
III. Ersatz-Truppen:
acht Ersatz-Bataillone,
vier Ersatz-Eskadrons,
eine Artillerie-Ersatz-Abtheilung à 2 Batterien zu je 6
Geschützen,
eine Pionier-Ersatz-Kompagnie,
eine Train-Ersatz-Abtheilung.
IV. Besatzungs-Truppen:
16 Landwehr-Bataillone,
1 bis 2 Besatzungs-Kavallerie-Regimenter,
3 Reserve-Fuß-Batterien à 6 Geschütze,
8 Festungs-Artillerie-Kompagnien, mit den erforderlichen
Abtheilungsstäben,
3 Festungs-Pionier-Kompagnien.
Sämmtliche Truppen in Kriegs= und Friedens-Formation nach
Königlich Preußischen Etatsstärken; insoweit hiernach die Friedens-
stärke den verfassungsmäßigen Prozentsatz der Bevölkerungsziffer
übersteigt, bleiben die erforderlichen Modifikationen besonderer Ver-
einbarung vorbehalten.